Prüfungsordnungen
Dabei werden die Gemeinsamen Prüfungsordnungen (GPO) und die Fachprüfungsordnungen (FPO) unterschieden.
Die Gemeinsamen Prüfungsordnungen gelten jeweils für die Schulformen und die Fachprüfungsordnungen nur für das jeweilige Fach.
So steht in der GPO zum Beispiel, dass die Zulassung zu einer Prüfung von fachlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden kann, Bsp.: GPO HRSG §15, Abs. c. Die FPO regelt dann konkret, welche Voraussetzungen das sind, z.B. der Abschluss verschiedener Module für die Teilnahme an einer Modulprüfung, Bsp.: HRSG BA Deutsch, §5.
Für dich als Student*in sind die FPOen meistens relevanter, weil sie die Regeln und Bestimmungen der GPO konkreter ausgestalten. Dazu gehören auch Themen wie die Wiederholung von Prüfungen, die An-/Abmeldungen von Abschlussarbeiten und sprachliche Voraussetzungen um sich in einen Studiengang einschreiben zu können.
Schau einfach mal rein, du findest die GPOen und FPOen auf der Webseite des Zentrum für Lehrkräftebildung. Es gelten immer die Ordnungen mit dem Datum für dich, zu dem du bereits eingeschrieben warst.
Dieser Artikel ist gültig bis 2026-06-30