Nachrücker*innen

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Du hast dich auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang im Lehramt beworben und erst nach der Einschreibungsfrist einen Studienplatz erhalten? In unserem Artikel erfährst du, welche Schritte du nun einleiten solltest.

Einschreiben

Schreibe dich zuerst in deinen Studienplatz ein. Wann und wie das geht, erfährst du in deinem Zulassungsbescheid.

Einen Stundenplan erstellen

Um dich bei der Stundenplanerstellung zu unterstützen, haben wir ein Tutorial entwickelt. Du erfährst darin, wie du dich über das Online-Vorlesungsverzeichnis LSF für Veranstaltungen anmelden und so deinen Stundenplan zusammenstellen kannst. Bei deiner Anmeldung erfährst du alle Zeit- und Raumangaben. Die Stundenplanerstellung ist selbst dann möglich, wenn die Anmeldefristen bereits abgelaufen sind. In diesem Fall speicherst du deine Veranstaltungen für dich ab, ohne dich anzumelden. Auch diesen Schritt erklären wir im Tutorial.

In Veranstaltungen einschreiben und für Prüfungen anmelden

Wenn du dich verspätet einschreibst, sind die Anmeldefristen oft schon abgelaufen und es gibt keine Plätze mehr in den Veranstaltungen. Ist das der Fall, kannst du die Lehrkraft unter Hinweis auf deinen Status als Nachrücker*in fragen, ob du doch noch an der Veranstaltung teilnehmen kannst oder es möglich ist, die Studiennhalte im Selbststudium zu lernen und die Prüfung zu absolvieren. Frage ergänzend nach Literaturlisten und anderen Quellen für dein Selbststudium.

Kläre auch, ob die verbleibende Vorbereitungszeit ausreicht, um erfolgreich an Prüfungen teilnehmen zu können. Wenn ja, melde dich innerhalb der globalen Anmeldephase, die in der Regel 5-6 Wochen nach Vorlesungsbeginn startet, für die Prüfungen an. Ist die Anmeldephase bereits abgelaufen, kannst du dich über das Prüfungswesen nachträglich anmelden. Kontaktiere dazu die Sachbearbeitung, die im Prüfungswesen für dein Fach zuständig ist.

Veranstaltungen nachholen

Falls du nicht alle Veranstaltungen belegen kannst, hast du grundsätzlich die Möglichkeit, diese im zweiten Semester nachzuholen. Es kann jedoch passieren, dass sich die Kurse mit Veranstaltungen des zweiten Semesters überschneiden oder erst wieder im darauffolgenden Wintersemester angeboten werden. Dies könnte eine Verlängerung deiner Studienzeit zur Folge haben. Wenn du BAföG beziehst, solltest du dich rechtzeitig an deine Sachbearbeitung wenden, um eine Verlängerung der Bezugsdauer zu beantragen.

Beratung für Nachzügler*innen

Falls du weitere Fragen hast, wende dich bitte an die Studienfachberater*innen deiner Fächer oder die Studienberatung Lehramt.


Dieser Artikel ist gültig bis 2026-05-09