Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP): Unterschied zwischen den Versionen

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Hannah Schnek (Diskussion | Beiträge)
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<titlehyphen>Ordnung des Vorbereitungs&shy;dienstes und der Zweiten Staats&shy;prüfung</titlehyphen>
{{Teaser|Text=Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der zweiten Staatsprüfung, auch OVP genannt, regelt den zweiten Teil der Lehrkräfteausbildung, den  [[Vorbereitungsdienst]].}}
Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der [[2. Staatsexamen|zweiten Staatsprüfung]] (abgekürzt: OVP) regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung ([[Referendariat|Vorbereitungsdienst]]).  


*[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0 Aktuelle OVP vom 29. November 2019] (zuletzt abgerufen am 19. August 2020)
Du findest darin zum Beispiel Regelungen zu deinem Einstellungsantrag, zum Eingangs- und Perspektivgespräch und zu deinen Unterrichtspraktischen Prüfungen und schriftlichen Arbeiten. Die Ordnung in der aktuellen Fassung findest du auf den [https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/lehrerausbildungsrecht/vorbereitungsdienst Webseiten des Schulministeriums].
 
==Siehe auch==
* [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/ Schulministerium - Vorbereitungsdienst]


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Aktuelle Version vom 7. Mai 2025, 10:40 Uhr

Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der zweiten Staatsprüfung, auch OVP genannt, regelt den zweiten Teil der Lehrkräfteausbildung, den Vorbereitungsdienst.

Du findest darin zum Beispiel Regelungen zu deinem Einstellungsantrag, zum Eingangs- und Perspektivgespräch und zu deinen Unterrichtspraktischen Prüfungen und schriftlichen Arbeiten. Die Ordnung in der aktuellen Fassung findest du auf den Webseiten des Schulministeriums. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-09-04