Praktikumsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des [[EOP|Eignungs-und Orientierungspraktikums]] und des [[BFP|Praxismoduls Berufsfeld]] für die Studierenden der Bachelorstudiengänge mit den Lehramtsoptionen Grundschulen, Haupt-, Real, Sekundar-und Gesamtschulen, Gymnasien und Gesamtschulen und Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen.  
{{Teaser|Text=Die Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des [[Ba-Ma(LABG2016):Eignungs-_und_Orientierungspraktikum|Eignungs-und Orientierungspraktikums (EOP)]] und des [[Berufsfeldpraktikum]]s für die Studierenden der Bachelorstudiengänge aller [[Schulformen]] an der Universität Duisburg-Essen.
 
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Beispielsweise darfst du das EOP nicht an einer Schule absolvieren, die du selbst als Schüler*in besucht hast.
 
Alle Ordnungen findest du im [https://zlb.uni-due.de/downloads/ Downloadbereich] der Webseite des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.
==Siehe auch==
*[[Praxiselemente]]
*[[Praxiselementeerlass]]


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Aktuelle Version vom 28. Mai 2025, 13:09 Uhr

Die Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des Eignungs-und Orientierungspraktikums (EOP) und des Berufsfeldpraktikums für die Studierenden der Bachelorstudiengänge aller Schulformen an der Universität Duisburg-Essen.

Beispielsweise darfst du das EOP nicht an einer Schule absolvieren, die du selbst als Schüler*in besucht hast. Alle Ordnungen findest du im Downloadbereich der Webseite des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-12-31