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[https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016#gemeinsame_po_ba Gemeinsame Prüfungsordnungen (Bachelor)] und spezifische [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016#fachpruefungsordnungen_ba Fachprüfungsordnungen (Bachelor)] sowie [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016#gemeinsame_po_ma gemeinsame Prüfungsordnungen (Master)] und spezifische [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016#fachpruefungsordnungen_ma Fachprüfungsordnungen (Master)] für die verschiedenen Studiengänge und [[Fächer]] im Lehramt finden sich auf der täglich aktualisierten Liste [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen/ Erlasse, Satzungen und Ordnungen] des ZLB. | [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016#gemeinsame_po_ba Gemeinsame Prüfungsordnungen (Bachelor)] und spezifische [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016#fachpruefungsordnungen_ba Fachprüfungsordnungen (Bachelor)] sowie [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016#gemeinsame_po_ma gemeinsame Prüfungsordnungen (Master)] und spezifische [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016#fachpruefungsordnungen_ma Fachprüfungsordnungen (Master)] für die verschiedenen Studiengänge und [[Fächer]] im Lehramt finden sich auf der täglich aktualisierten Liste [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen/ Erlasse, Satzungen und Ordnungen] des ZLB. | ||
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Im Bachelor gibt es die Möglichkeit des Freiversuchs. Wenn die Modulprüfung in ''Grundlagen der Physik 1'', in ''Grundlagen der Physik 2'' oder in ''Theoretischen Physik für das Lehramt 1'' spätestens zu dem in der Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungstermin abgelegt und nicht bestanden wird, gilt dies als sogenannter Freiversuch. Das bedeutet: Die Prüfung zählt nicht als Versuch, es wurde also kein Fehlversuch verbraucht. Dies gilt nicht für Modulabschlussprüfungen, die aufgrund eines Täuschungsversuchs oder Ordnungsverstoßes als nicht bestanden bewertet werden. | |||
==Ergänzungsprüfung== | |||
Nach der letzten nicht bestandenen Wiederholung einer Klausurarbeit, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung stattfinden. Diese wird mit bestanden (4,0) oder nicht bestanden (5,0) bewertet. | |||
==Modulhandbücher== | ==Modulhandbücher== |
Aktuelle Version vom 6. Juni 2025, 10:29 Uhr
Studienfachberatung
Falls du Fragen hast, die dir das LehramtsWiki vielleicht nicht beantworten kann, findest du Hilfe bei der Studienberatung Physik.
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Informationen für Erstsemester
Auf den Seiten der Didaktik der Physik zu Studium und Prüfungen sind detaillierte Kontaktdaten der Studienfachberatenden und der zuständigen Sachbearbeitenden der Prüfungsämter zu finden. Darüber hinaus werden, nach Schulformen sortiert und verlinkt, nützliche Informationen und Dokumente zum jeweiligen Lehramtsstudium angeboten.
Das MINT-Starter-Programm soll dir den Weg ins Studium und das erste Studienjahr erleichtern. Die Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich.
Didaktik der Physik
Die Didaktik der Physik beschäftigt sich mit der Ausbildung von Lehrenden in den Bereichen des Sachunterrichts für die Primarstufe sowie dem Unterrichtsfach Physik an Grund-, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie Gymnasien und Berufskollegs. Als Wissenschaft vom Lehren und Lernen der Physik in Schule und Hochschule nimmt die Didaktik der Physik eine Mittlerrolle zwischen der Unterrichtspraxis, den Fachwissenschaften, sowie den Gesellschafts- und Erziehungswissenschaften ein. Innerhalb der Didaktik der Physik findest du außerdem auch alle aktuellen Arbeitsgruppen in der Physik.
Prüfungsordnungen
Gemeinsame Prüfungsordnungen (Bachelor) und spezifische Fachprüfungsordnungen (Bachelor) sowie gemeinsame Prüfungsordnungen (Master) und spezifische Fachprüfungsordnungen (Master) für die verschiedenen Studiengänge und Fächer im Lehramt finden sich auf der täglich aktualisierten Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen des ZLB.
Freiversuch
Im Bachelor gibt es die Möglichkeit des Freiversuchs. Wenn die Modulprüfung in Grundlagen der Physik 1, in Grundlagen der Physik 2 oder in Theoretischen Physik für das Lehramt 1 spätestens zu dem in der Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungstermin abgelegt und nicht bestanden wird, gilt dies als sogenannter Freiversuch. Das bedeutet: Die Prüfung zählt nicht als Versuch, es wurde also kein Fehlversuch verbraucht. Dies gilt nicht für Modulabschlussprüfungen, die aufgrund eines Täuschungsversuchs oder Ordnungsverstoßes als nicht bestanden bewertet werden.
Ergänzungsprüfung
Nach der letzten nicht bestandenen Wiederholung einer Klausurarbeit, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung stattfinden. Diese wird mit bestanden (4,0) oder nicht bestanden (5,0) bewertet.
Modulhandbücher
Modulhandbücher und andere wichtige Dokumente findest du je nach Schulform unter den folgenden Links:
- Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
- Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
- Lehramt an Berufskollegs
- Lehramt für Sonderpädagogische Förderung
- Informationen zum Lehramt an Grundschulen gibt es im Artikel zum Lernbereich Sachunterricht.
Studienverlaufspläne
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-11-30