Rechtsberatung: Unterschied zwischen den Versionen

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Sabine.Hampe (Diskussion | Beiträge)
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Der [[AStA]] bietet an beiden Campi eine kostenfreie anwaltliche Beratung an. Während der Sprechzeiten kannst du dich auch telefonisch beraten lassen, wenn parallel kein anderes Beratungsgespräch geführt wird. Die Beratung findet viermal im Monat während der Vorlesungszeit und zweimal im Monat während der vorlesungsfreien Zeit statt. Weitere Informationen und die Termine der Beratungen findest du auf der [https://www.asta-due.de/beratung/rechtsberatung/ Seite der Rechtsberatung].
{{Teaser|Text=Der [[AStA]] bietet am Campus Essen und Campus Duisburg eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung an.}}


{{Hinweis|Farbe=danger|Text = Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Rechtsberatung derzeit während der Sprechzeiten ausschließlich telefonisch erreichbar unter (0203) 379 4778.
In der Rechtsberatung können Anliegen zu folgenden Themen besprochen werden:
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*Mietrecht
*Ausländer*innenrecht
*Strafrecht oder Verkehrsrecht
*Prüfungsrecht
*Vertragsrecht
*Urheberrecht (Abmahnung/Unterlassungserklärung)
 
Die Rechtsberatung ist vor Ort oder per Telefon möglich. Weitere Informationen und die aktuellen Termine der Beratungen findest du auf der [https://asta-due.org/beratung/rechtsberatung/ Seite der Rechtsberatung].
 
Wichtig ist jedoch, dass die Erstberatung keine rechtliche Vertretung ist, eher eine „Hilfe zur Selbsthilfe“.


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{{Gültigkeit| DATUM = 2021-09-30|Kommentar=Checken, ob Corona-Hinweis noch aktuell}}
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Aktuelle Version vom 16. Juni 2025, 12:22 Uhr

Der AStA bietet am Campus Essen und Campus Duisburg eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung an.

In der Rechtsberatung können Anliegen zu folgenden Themen besprochen werden:

  • Mietrecht
  • Ausländer*innenrecht
  • Strafrecht oder Verkehrsrecht
  • Prüfungsrecht
  • Vertragsrecht
  • Urheberrecht (Abmahnung/Unterlassungserklärung)

Die Rechtsberatung ist vor Ort oder per Telefon möglich. Weitere Informationen und die aktuellen Termine der Beratungen findest du auf der Seite der Rechtsberatung.

Wichtig ist jedoch, dass die Erstberatung keine rechtliche Vertretung ist, eher eine „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-09-08