Rektorat: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Rektorat leitet die Hochschule. Es besteht neben der [https://www.uni-due.de/de/rektorat/rektorin.php Rektorin], die dem [https://www.uni-due.de/de/rektorat/ Rektorat] vorsitzt, aus dem [[Kanzler]], der die Verwaltung leitet und den Prorektor*innen mit ihren Prorektoraten, wie z. B. dem [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre und Bildung].}}


Die [[Universität Duisburg-Essen]] wird von einem [[Rektorat]] geleitet.Es besteht neben der Rektorin / dem Rektor als der oder dem Vorsitzenden und der Kanzlerin / dem Kanzler aus bis zu drei hauptberuflichen Prorektorinnen/Prorektoren.  
Es ist neben dem [[Senat]] und dem [[Hochschulrat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe] der Universität.


Die erste Amtszeit der Mitglieder des Rektorats unter der Geltung der <BLANK text="Grundordnung vom 21. September 2007">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK>  beträgt sechs Jahre, die weiteren Amtszeiten betragen vier Jahre. Die Amtszeit der nichthauptberuflichen Prorektorinnen oder Prorektoren endet spätestens mit der Amtszeit der Rektorin oder des Rektors.
Das Rektorat gestaltet unter anderem die Studienbedingungen vor Ort. Weitere Ziele des Rektorats findest du unter [https://www.uni-due.de/de/rektorat/ Strategien, Policies & Grundsätze].
 
 
 
==Links==
<BLANK text="Rektorat">http://www.uni-due.de/de/organisation/leitung.php</BLANK>


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Aktuelle Version vom 16. Juni 2025, 12:42 Uhr

Das Rektorat leitet die Hochschule. Es besteht neben der Rektorin, die dem Rektorat vorsitzt, aus dem Kanzler, der die Verwaltung leitet und den Prorektor*innen mit ihren Prorektoraten, wie z. B. dem Prorektorat für Studium, Lehre und Bildung.

Es ist neben dem Senat und dem Hochschulrat eines der zentralen Organe der Universität.

Das Rektorat gestaltet unter anderem die Studienbedingungen vor Ort. Weitere Ziele des Rektorats findest du unter Strategien, Policies & Grundsätze. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-12-04