Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Artikel neu geschrieben
 
(55 dazwischenliegende Versionen von 15 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Die [[Prüfungsordnung]] legt die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an der Hochschule fest.  
{{Teaser|Text=In deinem Studium gibt es verschiedene Regelungen, nach denen du studierst. Sie betreffen zum Beispiel die Frage danach, wie oft du eine Prüfung wiederholen kannst und wieviele Wochen du Zeit hast, deine Anschlussarbeit zu schreiben. Solche und anderen Fragen regeln die Prüfungsordnungen.
}}


Dabei werden die Gemeinsamen Prüfungsordnungen (GPO) und die Fachprüfungsordnungen (FPO) unterschieden.


Die Gemeinsamen Prüfungsordnungen gelten jeweils für die Schulformen und die Fachp­rüfungs­ordnungen nur für das jeweilige Fach.


Prüfungsordnungen (POs) regeln u.a.  
So steht in der GPO zum Beispiel, dass die Zulassung zu einer Prüfung von fachlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden kann, Bsp.: [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-00-24ws16.pdf GPO HRSG §15, Abs. c]. Die FPO regelt dann konkret, welche Voraussetzungen das sind, z.B. der Abschluss verschiedener Module für die Teilnahme an einer Modulprüfung, Bsp.: [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-9-24-ws19.pdfFPO HRSG BA Deutsch, §5].  


*Ziel des Studiums, Zweck der Prüfung
Für dich als Student*in sind die FPOen meistens relevanter, weil sie die Regeln und Bestimmungen der GPO konkreter ausgestalten. Dazu gehören auch Themen wie die Wiederholung von Prüfungen, die An-/Abmeldungen von Abschlussarbeiten und sprachliche Voraussetzungen um sich in einen Studiengang einschreiben zu können.
*Regelstudienzeit, Studienaufbau, Studienumfang
*Prüfungsausschuss
*Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Fachsemester
*Prüferinnen, Prüfer, Beisitzerinnen und Beisitzer
*Zulassung zur Prüfung
*Struktur der Prüfung, Anmeldung und Abmeldung
*Wiederholung von Prüfungen  
*Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
*Bestehen und Nichtbestehen der Bachelor-Prüfung
*Bildung der Noten
*Einsicht in die Prüfungsakten
*Geltungsbereich
*In-Kraft-Treten und Veröffentlichung


==Staatsexamen==
Schau einfach mal rein, du findest die GPOen und FPOen auf der Webseite des [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ Zentrum für Lehrkräftebildung]. Es gelten immer die Ordnungen mit dem Datum für dich, zu dem du bereits eingeschrieben warst.
Die Prüfungsordnung für Lehramtsstudierende heißt Lehramtsprüfungsordnung, kurz [[Lehramtsprüfungsordnung (LPO)|LPO]]. <br>


==Bachelor-Master==
{{Gültigkeit|DATUM=2026-06-30|KOMMENTAR=}}
An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse.
{{Fluid}}
 
[[Category:Definitionen]]
<br>
[[Category:Rechtliche Grundlagen]]
 
== Links  ==
 
* Die Gemeinsamen Prüfungsordnungen für Bachelor bzw. Master findest Du im Artikel [[BA/MA]].
 
* Alle POs der UDE findest Du <blank text="hier">http://www.uni-due.de/verwaltung/satzungen_ordnungen/pruefungsordnungen.php</blank>.
 
<br>
 
==Siehe auch==
*[[Lehramtsprüfungsordnung (LPO)]]
*[[LPO 2003]]
* [[Gemeinsame Prüfungsordnungen]]
* [[Fachprüfungsordnungen]]
 
 
[[Category:Keywords]]

Aktuelle Version vom 27. Juni 2025, 17:38 Uhr

In deinem Studium gibt es verschiedene Regelungen, nach denen du studierst. Sie betreffen zum Beispiel die Frage danach, wie oft du eine Prüfung wiederholen kannst und wieviele Wochen du Zeit hast, deine Anschlussarbeit zu schreiben. Solche und anderen Fragen regeln die Prüfungsordnungen.

Dabei werden die Gemeinsamen Prüfungsordnungen (GPO) und die Fachprüfungsordnungen (FPO) unterschieden.

Die Gemeinsamen Prüfungsordnungen gelten jeweils für die Schulformen und die Fachp­rüfungs­ordnungen nur für das jeweilige Fach.

So steht in der GPO zum Beispiel, dass die Zulassung zu einer Prüfung von fachlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden kann, Bsp.: GPO HRSG §15, Abs. c. Die FPO regelt dann konkret, welche Voraussetzungen das sind, z.B. der Abschluss verschiedener Module für die Teilnahme an einer Modulprüfung, Bsp.: HRSG BA Deutsch, §5.

Für dich als Student*in sind die FPOen meistens relevanter, weil sie die Regeln und Bestimmungen der GPO konkreter ausgestalten. Dazu gehören auch Themen wie die Wiederholung von Prüfungen, die An-/Abmeldungen von Abschlussarbeiten und sprachliche Voraussetzungen um sich in einen Studiengang einschreiben zu können.

Schau einfach mal rein, du findest die GPOen und FPOen auf der Webseite des Zentrum für Lehrkräftebildung. Es gelten immer die Ordnungen mit dem Datum für dich, zu dem du bereits eingeschrieben warst.

Dieser Artikel ist gültig bis 2026-06-30