Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen

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<titlehyphen>Prüfungs&shy;ordnungen</titlehyphen>
{{Teaser|Text=In deinem Studium gibt es verschiedene Regelungen, nach denen du studierst. Sie betreffen zum Beispiel die Frage danach, wie oft du eine Prüfung wiederholen kannst und wieviele Wochen du Zeit hast, deine Anschlussarbeit zu schreiben. Solche und anderen Fragen regeln die Prüfungsordnungen.
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Dabei werden die Gemeinsamen Prüfungsordnungen (GPO) und die Fachprüfungsordnungen (FPO) unterschieden.


Prüfungsordnungen legen die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an der Hochschule fest.  
Die Gemeinsamen Prüfungsordnungen gelten jeweils für die Schulformen und die Fachp&shy;rüfungs&shy;ordnungen nur für das jeweilige Fach.  


'''Prüfungsordnungen (POs) regeln u. a.:'''
So steht in der GPO zum Beispiel, dass die Zulassung zu einer Prüfung von fachlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden kann, Bsp.: [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-00-24ws16.pdf GPO HRSG §15, Abs. c]. Die FPO regelt dann konkret, welche Voraussetzungen das sind, z.B. der Abschluss verschiedener Module für die Teilnahme an einer Modulprüfung, Bsp.: [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-9-24-ws19.pdfFPO HRSG BA Deutsch, §5].
* Geltungsbereich und Zugangsberechtigung
* Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung
* [[Bachelor]]-Grad und [[Master]]-Grad
* Aufnahmerhythmus, [[Regelstudienzeit]] und Studienaufbau
* Mentoring
* Studienplan, [[Modulhandbuch]], Lehr- und Lernformen
* Zulassungsbeschränkungen für Lehrveranstaltungen
* Studienumfang nach dem European Credit Transfer System ([[ECTS]]) (Creditpoints)
* [[Praxisphasen]]
* Prüfungsausschuss
* Anrechnung von Leistungen und Einstufung in höhere [[Fachsemester]]
* Prüfer und Beisitzer
* Zulassung zur Prüfung, [[Wiederholungsprüfung|Wiederholung von Prüfungen]], sowie Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß
* Einsicht in Prüfungsakten
* Bestehen oder Nichtbestehen der Bachelor- oder Masterprüfung
* In-Kraft-Treten und Veröffentlichung


== Prüfungsordungen Staatsexamen ==
Für dich als Student*in sind die FPOen meistens relevanter, weil sie die Regeln und Bestimmungen der GPO konkreter ausgestalten. Dazu gehören auch Themen wie die Wiederholung von Prüfungen, die An-/Abmeldungen von Abschlussarbeiten und sprachliche Voraussetzungen um sich in einen Studiengang einschreiben zu können.  
Für die Studiengänge nach [[LPO 2003]] relevante Informationen finden sich auf der täglich aktualisierten Liste <BLANK text="Erlasse, Satzungen und Ordnungen (LPO 2003)">http://zlb.uni-due.de/node/83</BLANK> des [[ZLB]]. Die dort aufgeführten Links leiten direkt auf das entsprechende PDF Dokument weiter.


== Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2016)==
Schau einfach mal rein, du findest die GPOen und FPOen auf der Webseite des [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ Zentrum für Lehrkräftebildung]. Es gelten immer die Ordnungen mit dem Datum für dich, zu dem du bereits eingeschrieben warst.
<BLANK text="Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA)">https://zlb.uni-due.de/service-presse-studium-bama-2016/ordnungen</BLANK> des [[ZLB]].
 
== Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2009)==
<BLANK text="Gemeinsame Prüfungsordnungen (Bachelor)">http://zlb.uni-due.de/node/90/#Gemeinsame Prüfungsordnungen (Bachelor)</BLANK> und <BLANK text="spezifische Fachprüfungsordnungen (Bachelor)">http://zlb.uni-due.de/node/90/#Fachprüfungsordnungen (Bachelor)</BLANK> sowie <BLANK text="Gemeinsame Prüfungsordnungen (Master)">http://zlb.uni-due.de/node/90/#Gemeinsame Prüfungsordnungen (Master)</BLANK> und <BLANK text="spezifische Fachprüfungsordnungen (Master)">http://zlb.uni-due.de/node/90/#Fachprüfungsordnungen (Bachelor)</BLANK> für die verschiedenen Studiengänge und Fächer im Lehramt finden sich auf der täglich aktualisierten Liste <BLANK text="Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA)">http://zlb.uni-due.de/node/90</BLANK> des [[ZLB]].<br>Die dort aufgeführten Links leiten direkt auf das entsprechende PDF Dokument weiter, sobald dieses verfügbar ist.
 
 
 
== Verwandte Seiten ==
* [[Lehramtsprüfungsordnung (LPO)]]
* [[LPO 2003]]
* [[Gemeinsame Prüfungsordnungen]]
* [[Fachprüfungsordnungen]]
 
{{Gültigkeit|Datum=2017-07-15}}


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[[Category:Definitionen]]
[[Category:Definitionen]]
[[Category:Rechtliche Grundlagen]]
[[Category:Rechtliche Grundlagen]]

Aktuelle Version vom 27. Juni 2025, 17:38 Uhr

In deinem Studium gibt es verschiedene Regelungen, nach denen du studierst. Sie betreffen zum Beispiel die Frage danach, wie oft du eine Prüfung wiederholen kannst und wieviele Wochen du Zeit hast, deine Anschlussarbeit zu schreiben. Solche und anderen Fragen regeln die Prüfungsordnungen.

Dabei werden die Gemeinsamen Prüfungsordnungen (GPO) und die Fachprüfungsordnungen (FPO) unterschieden.

Die Gemeinsamen Prüfungsordnungen gelten jeweils für die Schulformen und die Fachp­rüfungs­ordnungen nur für das jeweilige Fach.

So steht in der GPO zum Beispiel, dass die Zulassung zu einer Prüfung von fachlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden kann, Bsp.: GPO HRSG §15, Abs. c. Die FPO regelt dann konkret, welche Voraussetzungen das sind, z.B. der Abschluss verschiedener Module für die Teilnahme an einer Modulprüfung, Bsp.: HRSG BA Deutsch, §5.

Für dich als Student*in sind die FPOen meistens relevanter, weil sie die Regeln und Bestimmungen der GPO konkreter ausgestalten. Dazu gehören auch Themen wie die Wiederholung von Prüfungen, die An-/Abmeldungen von Abschlussarbeiten und sprachliche Voraussetzungen um sich in einen Studiengang einschreiben zu können.

Schau einfach mal rein, du findest die GPOen und FPOen auf der Webseite des Zentrum für Lehrkräftebildung. Es gelten immer die Ordnungen mit dem Datum für dich, zu dem du bereits eingeschrieben warst.

Dieser Artikel ist gültig bis 2026-06-30