Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=In den Prüfungsordnungen werden die Prüfungsanforderungen und -verfahren geregelt. Sie werden von den jeweiligen [[Prüfungsausschuss|Prüfungsausschüssen]] entwickelt und auch aktualisiert. Für dich gilt normalerweise die Regelung, die zum Zeitpunkt deiner [[Immatrikulation]] aktuell war. Man unterscheidet zwischen [[Bachelor-Master:Gemeinsame_Prüfungsordnungen_(GPO)|Gemeinsamen Prüfungsordnungen]] und [[Bachelor-Master:Fachprüfungsordnungen_(FPO)|Fachprüfungsordnungen]].  
{{Teaser|Text=In deinem Studium gibt es verschiedene Regelungen, nach denen du studierst. Sie betreffen zum Beispiel die Frage danach, wie oft du eine Prüfung wiederholen kannst und wieviele Wochen du Zeit hast, deine Anschlussarbeit zu schreiben. Solche und anderen Fragen regeln die Prüfungsordnungen.
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In den Prüfungsordnungen (POs) findest unter anderem Regelungen zu deiner [[Regelstudienzeit]], dem
Dabei werden die Gemeinsamen Prüfungsordnungen (GPO) und die Fachprüfungsordnungen (FPO) unterschieden.


'''Prüfungsordnungen (POs) regeln u. a.:'''
Die Gemeinsamen Prüfungsordnungen gelten jeweils für die Schulformen und die Fachp­rüfungs­ordnungen nur für das jeweilige Fach.
* Geltungsbereich und Zugangsberechtigung
* Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung
* [[Bachelor]]-Grad und [[Master]]-Grad
* Aufnahmerhythmus, [[Regelstudienzeit]] und Studienaufbau
* Mentoring
* Studienplan, [[Modulhandbuch]], Lehr- und Lernformen
* Zulassungsbeschränkungen für Lehrveranstaltungen
* Studienumfang nach dem European Credit Transfer System ([[ECTS]]) (Creditpoints)
* [[Praxisphasen]]
* Prüfungsausschuss
* Anrechnung von Leistungen und Einstufung in höhere [[Fachsemester]]
* Prüfer*innen und Beisitzer*innen
* Zulassung zur Prüfung, [[Wiederholungsprüfung|Wiederholung von Prüfungen]], sowie Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß
* Einsicht in Prüfungsakten
* Bestehen oder Nichtbestehen der Bachelor- oder Masterprüfung
* In-Kraft-Treten und Veröffentlichung


== Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2016)==
So steht in der GPO zum Beispiel, dass die Zulassung zu einer Prüfung von fachlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden kann, Bsp.: [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-00-24ws16.pdf GPO HRSG §15, Abs. c]. Die FPO regelt dann konkret, welche Voraussetzungen das sind, z.B. der Abschluss verschiedener Module für die Teilnahme an einer Modulprüfung, Bsp.: [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-9-24-ws19.pdfFPO HRSG BA Deutsch, §5].  
[https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ Erlasse, Satzungen und Ordnungen] (BA/MA) des [[ZLB]].


== Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2009)==
Für dich als Student*in sind die FPOen meistens relevanter, weil sie die Regeln und Bestimmungen der GPO konkreter ausgestalten. Dazu gehören auch Themen wie die Wiederholung von Prüfungen, die An-/Abmeldungen von Abschlussarbeiten und sprachliche Voraussetzungen um sich in einen Studiengang einschreiben zu können.  
[https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-labg-2009/ Erlasse, Satzungen und Ordnungen] (BA/MA) des [[ZLB]].


== Prüfungsordungen Staatsexamen ==
Schau einfach mal rein, du findest die GPOen und FPOen auf der Webseite des [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ Zentrum für Lehrkräftebildung]. Es gelten immer die Ordnungen mit dem Datum für dich, zu dem du bereits eingeschrieben warst.
Für die Studiengänge nach [[LPO 2003]] relevante Informationen finden sich auf der Liste [https://zlb.uni-due.de/lpo-2003-ordnungen/ Erlasse, Satzungen und Ordnungen (LPO 2003)] des [[ZLB]].  
 
== Verwandte Seiten ==
* [[Gemeinsame Prüfungsordnungen]]
* [[Fachprüfungsordnungen]]
 
{{Gültigkeit|Datum=2021-03-23}}


{{Gültigkeit|DATUM=2026-06-30|KOMMENTAR=}}
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[[Category:Definitionen]]
[[Category:Definitionen]]
[[Category:Rechtliche Grundlagen]]
[[Category:Rechtliche Grundlagen]]

Aktuelle Version vom 27. Juni 2025, 17:38 Uhr

In deinem Studium gibt es verschiedene Regelungen, nach denen du studierst. Sie betreffen zum Beispiel die Frage danach, wie oft du eine Prüfung wiederholen kannst und wieviele Wochen du Zeit hast, deine Anschlussarbeit zu schreiben. Solche und anderen Fragen regeln die Prüfungsordnungen.

Dabei werden die Gemeinsamen Prüfungsordnungen (GPO) und die Fachprüfungsordnungen (FPO) unterschieden.

Die Gemeinsamen Prüfungsordnungen gelten jeweils für die Schulformen und die Fachp­rüfungs­ordnungen nur für das jeweilige Fach.

So steht in der GPO zum Beispiel, dass die Zulassung zu einer Prüfung von fachlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden kann, Bsp.: GPO HRSG §15, Abs. c. Die FPO regelt dann konkret, welche Voraussetzungen das sind, z.B. der Abschluss verschiedener Module für die Teilnahme an einer Modulprüfung, Bsp.: HRSG BA Deutsch, §5.

Für dich als Student*in sind die FPOen meistens relevanter, weil sie die Regeln und Bestimmungen der GPO konkreter ausgestalten. Dazu gehören auch Themen wie die Wiederholung von Prüfungen, die An-/Abmeldungen von Abschlussarbeiten und sprachliche Voraussetzungen um sich in einen Studiengang einschreiben zu können.

Schau einfach mal rein, du findest die GPOen und FPOen auf der Webseite des Zentrum für Lehrkräftebildung. Es gelten immer die Ordnungen mit dem Datum für dich, zu dem du bereits eingeschrieben warst.

Dieser Artikel ist gültig bis 2026-06-30