Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Die Prüfungsordnungen formulieren Bedingungen und Regelungen zu deinem Studium. Für dich gelten in der Regel die Prüfungsordnungen, die zum Zeitpunkt deiner [[Immatrikulation]] aktuell waren.  Generell wird zwischen Gemeinsamen Prüfungsordnungen und Fachprüfungsordnungen unterschieden.
{{Teaser|Text=In deinem Studium gibt es verschiedene Regelungen, nach denen du studierst. Sie betreffen zum Beispiel die Frage danach, wie oft du eine Prüfung wiederholen kannst und wieviele Wochen du Zeit hast, deine Anschlussarbeit zu schreiben. Solche und anderen Fragen regeln die Prüfungsordnungen.
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In den Gemeinsamen Prüfungsordnungen (GPO) sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z. B. [[Voraussetzungen|fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen]] zum Studium oder die [[Praxisphasen]]. Bestimmungen die nur dein [[Fächer|Studienfach]] betreffen, findest du in den ergänzenden [[Fachprüfungsordnungen]] (FPO), z. B. [[fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge|fachspezifische Zugangsvoraussetzungen]] wie besondere [[Voraussetzungen#Sprachkenntnisse:_alle_F.C3.A4cher.2Falle_Lehr.C3.A4mter|Sprachkenntnisse]], die Zulassung zu [[Prüfungen]] und ob und wie oft Prüfungen wiederholt werden dürfen.
Dabei werden die Gemeinsamen Prüfungsordnungen (GPO) und die Fachprüfungsordnungen (FPO) unterschieden.  


Die Gemeinsamen Prüfungsordnungen gelten jeweils für die Schulformen und die Fachp­rüfungs­ordnungen nur für das jeweilige Fach.


== Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2016)==
So steht in der GPO zum Beispiel, dass die Zulassung zu einer Prüfung von fachlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden kann, Bsp.: [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-00-24ws16.pdf GPO HRSG §15, Abs. c]. Die FPO regelt dann konkret, welche Voraussetzungen das sind, z.B. der Abschluss verschiedener Module für die Teilnahme an einer Modulprüfung, Bsp.: [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-9-24-ws19.pdfFPO HRSG BA Deutsch, §5].  
[https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ Erlasse, Satzungen und Ordnungen] (BA/MA) des [[ZLB]].


== Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2009)==
Für dich als Student*in sind die FPOen meistens relevanter, weil sie die Regeln und Bestimmungen der GPO konkreter ausgestalten. Dazu gehören auch Themen wie die Wiederholung von Prüfungen, die An-/Abmeldungen von Abschlussarbeiten und sprachliche Voraussetzungen um sich in einen Studiengang einschreiben zu können.  
[https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-labg-2009/ Erlasse, Satzungen und Ordnungen] (BA/MA) des ZLB.


== Prüfungsordungen Staatsexamen ==
Schau einfach mal rein, du findest die GPOen und FPOen auf der Webseite des [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ Zentrum für Lehrkräftebildung]. Es gelten immer die Ordnungen mit dem Datum für dich, zu dem du bereits eingeschrieben warst.
Für die Studiengänge nach [[LPO 2003]] relevante Informationen finden sich auf der Liste [https://zlb.uni-due.de/lpo-2003-ordnungen/ Erlasse, Satzungen und Ordnungen (LPO 2003)] des ZLB.  
 
 
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[[Category:Rechtliche Grundlagen]]
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Aktuelle Version vom 27. Juni 2025, 17:38 Uhr

In deinem Studium gibt es verschiedene Regelungen, nach denen du studierst. Sie betreffen zum Beispiel die Frage danach, wie oft du eine Prüfung wiederholen kannst und wieviele Wochen du Zeit hast, deine Anschlussarbeit zu schreiben. Solche und anderen Fragen regeln die Prüfungsordnungen.

Dabei werden die Gemeinsamen Prüfungsordnungen (GPO) und die Fachprüfungsordnungen (FPO) unterschieden.

Die Gemeinsamen Prüfungsordnungen gelten jeweils für die Schulformen und die Fachp­rüfungs­ordnungen nur für das jeweilige Fach.

So steht in der GPO zum Beispiel, dass die Zulassung zu einer Prüfung von fachlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden kann, Bsp.: GPO HRSG §15, Abs. c. Die FPO regelt dann konkret, welche Voraussetzungen das sind, z.B. der Abschluss verschiedener Module für die Teilnahme an einer Modulprüfung, Bsp.: HRSG BA Deutsch, §5.

Für dich als Student*in sind die FPOen meistens relevanter, weil sie die Regeln und Bestimmungen der GPO konkreter ausgestalten. Dazu gehören auch Themen wie die Wiederholung von Prüfungen, die An-/Abmeldungen von Abschlussarbeiten und sprachliche Voraussetzungen um sich in einen Studiengang einschreiben zu können.

Schau einfach mal rein, du findest die GPOen und FPOen auf der Webseite des Zentrum für Lehrkräftebildung. Es gelten immer die Ordnungen mit dem Datum für dich, zu dem du bereits eingeschrieben warst.

Dieser Artikel ist gültig bis 2026-06-30