Lehramt.International: Unterschied zwischen den Versionen

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* Eine Reisekostenpauschale, ebenfalls abhängig vom Zielland.
* Eine Reisekostenpauschale, ebenfalls abhängig vom Zielland.
* Eine Kranken-, Unfall- und private Haftpflichtversicherung.
* Eine Kranken-, Unfall- und private Haftpflichtversicherung.
Praktika sind an Schulen in vielen Ländern der Welt möglich. Ausgeschlossen sind als mögliche Zielländer die 33 Erasmus-Programmländer (EU, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei).


Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag [https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/wichtige-hinweise-zu-daad-stipendien/ Familienleistungen] für begleitende Lebens- oder Ehepartner*innen und Kinder gewährt werden. Falls du eine Behinderung oder chronische Erkrankung hast, kann ein [https://www.daad.de/de/der-daad/mobilitaet-mit-behinderung/ Zuschuss] zu auslandsbedingten Mehrkosten gewährt werden.
Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag [https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/wichtige-hinweise-zu-daad-stipendien/ Familienleistungen] für begleitende Lebens- oder Ehepartner*innen und Kinder gewährt werden. Falls du eine Behinderung oder chronische Erkrankung hast, kann ein [https://www.daad.de/de/der-daad/mobilitaet-mit-behinderung/ Zuschuss] zu auslandsbedingten Mehrkosten gewährt werden.
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{{Gültigkeit|DATUM=2025-05-15|Kommentar=Ansprechpartnerin beim DAAD bei inhaltlichen Fragen ist Imke Karge, Programm läuft vorerst bis 31.01.2025 - Verlängerung des Programms? Bisher keine neuen Informationen (März 2025), Lea kümmert sich darum.}}
{{Gültigkeit|DATUM=2025-12-15|Kommentar=Ansprechpartnerin beim DAAD bei inhaltlichen Fragen ist Hanne Lehnert. Programm läuft bis Ende 2029 (Lea)}}
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Aktuelle Version vom 9. Juli 2025, 08:47 Uhr

Lehramt.International ist ein Stipendienprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) für Lehramtsstudierende und Absolvent*innen von Lehramtsstudiengängen. Ziel des Programms ist es, den Teilnehmenden die Möglichkeit zu bieten, Schule und Unterricht in einem anderen Land kennenzulernen.

Lehramt.international fördert Praktika an Schulen im Ausland. Deinen Praktikumsplatz musst du selbstständig organisieren. Die Teilnahmevoraussetzungen und Förderkonditionen für Studierende und Absolvent*innen sind unterschiedlich. In beiden Fällen erhältst du durch das Stipendium:

  • Eine monatliche Stipendienrate, deren Höhe abhängig vom Zielland ist.
  • Eine Reisekostenpauschale, ebenfalls abhängig vom Zielland.
  • Eine Kranken-, Unfall- und private Haftpflichtversicherung.

Praktika sind an Schulen in vielen Ländern der Welt möglich. Ausgeschlossen sind als mögliche Zielländer die 33 Erasmus-Programmländer (EU, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei).

Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Familienleistungen für begleitende Lebens- oder Ehepartner*innen und Kinder gewährt werden. Falls du eine Behinderung oder chronische Erkrankung hast, kann ein Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten gewährt werden.

Eine gleichzeitige Förderung des Praktikums durch das ERASMUS- oder PROMOS-Programm ist nicht möglich!

Lehramt.International für Studierende

Am Programm teilnehmen können Lehramtsstudierende aller Fächer und Schulformen ab dem 1. Fachsemester an deutschen Hochschulen. Bewerbungen von Studierenden des Lehramts Grundschule und HRSGe werden besonders berücksichtigt. Gleiches gilt für Bewerbungen von Studierenden, die erstmalig eine Mobilität beantragen und für Studierende, die nicht-fremdsprachliche Unterrichtsfächer studieren.

Die Förderdauer reicht von 1 bis maximal 6 Monaten. Du musst die Dauer deines Aufenthalts vorher festlegen, eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Bestätigung über deinen Praktikumsplatz muss Teil der Bewerbungsunterlagen sein.

Lehramt.International für Absolvent*innen

Beim Programm Lehramt.International für Absolvent*innen kannst du dich bewerben, wenn du dein Lehramtsstudium - unabhängig von den studierten Fächern oder der Schulform - erfolgreich abgeschlossen hast und deinen Vorbereitungsdienst noch nicht begonnen hast. Bewerbungen von Absolvent*innen des Lehramts Grundschule und HRSGe werden besonders berücksichtigt. Gleiches gilt für Bewerbungen von Absolvent*innen, die erstmalig eine Mobilität beantragen und für Absolvent*innen, die nicht-fremdsprachliche Unterrichtsfächer studiert haben.

Die Förderdauer reicht von 3 bis maximal 12 Monaten. Du musst die Dauer deines Aufenthaltes vorher festlegen, eine Verlängerung ist nicht möglich.


Dieser Artikel ist gültig bis 2025-12-15