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Nachfolgend informieren wir dich über deine Möglichkeiten. | Nachfolgend informieren wir dich über deine Möglichkeiten. | ||
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Mit einem Studienabschluss für [[Schulformen|Gy/Ge]] kannst du dich direkt für einen Ausbildungs­platz im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS an einer Schule mit sonderpädagogischer Förderung bewerben. Voraussetzung dafür ist, dass du mindestens eines der Fächer studiert hast, das einem Fach des Lehramts für sonderpädagogische Förderung entspricht. | |||
Die Ausbildung in einem Unterrichtsfach und einem Förderschwerpunkt ("Lernen" ''oder'' "Emotionale und soziale Förderung" ''oder'' "Sprache"). Schulpraktischer Ausbildungsort sind Schulen mit Gemeinsamen Lernen und Förderschulen. | |||
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Bist du bereits ausgebildete Lehrkraft mit einem abgeschlossenen Vorbereitungs­dienst für [[Schulformen|Gy/Ge]] oder bereits als Lehrkraft an einem Gymnasium oder einer Gesamt­schule tätig, kannst du an eine Grundschule wechseln und zwar auch dann, wenn dein Studium keinen Lernbereich oder kein Fach der Grundschule abbildet. Du unterrich­test dann bevorzugt in den Klassen 3 und 4 und wirst berufsbegleitend in Grund­schuldidaktik und -methodik ausgebildet. | Bist du bereits ausgebildete Lehrkraft mit einem abgeschlossenen Vorbereitungs­dienst für [[Schulformen|Gy/Ge]] oder bereits als Lehrkraft an einem Gymnasium oder einer Gesamt­schule tätig, kannst du an eine Grundschule wechseln und zwar auch dann, wenn dein Studium keinen Lernbereich oder kein Fach der Grundschule abbildet. Du unterrich­test dann bevorzugt in den Klassen 3 und 4 und wirst berufsbegleitend in Grund­schuldidaktik und -methodik ausgebildet. | ||
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Du wirst im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS ausgebildet, in zwei Fächern und sechs Monate länger als im Vorbereitungsdienst. Dafür erhältst du eine höhere Vergütung. | Du wirst im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS ausgebildet, in zwei Fächern und sechs Monate länger als im Vorbereitungsdienst. Dafür erhältst du eine höhere Vergütung. | ||
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Aktuelle Version vom 9. Juli 2025, 09:53 Uhr
Handlungskonzept Unterrichtsversorgung
Grundlage dafür ist das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung (HKU) vom 22. Dezember 2022 und die Fortschreibung des Handlungskonzepts Unterrichtsversorgung vom 24. Mai 2024. Es beinhaltet Maßnahmen, um den Lehrkräftemangel unter anderem an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I auszugleichen.
Nachfolgend informieren wir dich über deine Möglichkeiten.
Wechsel Gy/Ge zu G
Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst
Mit einem Studienabschluss für Gy/Ge kannst du dich direkt für einen Ausbildungsplatz im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS an einer Grundschule bewerben. Voraussetzung dafür ist, dass du mindestens eines der Fächer studiert hast, in denen an Grundschulen unterrichtet wird. Möchtest du Sachunterricht wählen, musst du Studienleistungen aus den Natur- und Gesellschaftswissenschaften vorweisen.
Im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst wirst du in zwei Unterrichtsfächern der Grundschule ausgebildet, wobei eines davon Sprachliche Grundbildung oder Mathematische Grundbildung sein wird.
Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst dauert im Gegensatz zum Vorbereitungsdienst sechs Monate länger und ist mit einer höheren Vergütung verbunden.
Wechsel Gy/Ge zu SoPäd
Mit einem Studienabschluss für Gy/Ge kannst du dich direkt für einen Ausbildungsplatz im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS an einer Schule mit sonderpädagogischer Förderung bewerben. Voraussetzung dafür ist, dass du mindestens eines der Fächer studiert hast, das einem Fach des Lehramts für sonderpädagogische Förderung entspricht.
Die Ausbildung in einem Unterrichtsfach und einem Förderschwerpunkt ("Lernen" oder "Emotionale und soziale Förderung" oder "Sprache"). Schulpraktischer Ausbildungsort sind Schulen mit Gemeinsamen Lernen und Förderschulen.
Schulwechsel
Bist du bereits ausgebildete Lehrkraft mit einem abgeschlossenen Vorbereitungsdienst für Gy/Ge oder bereits als Lehrkraft an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule tätig, kannst du an eine Grundschule wechseln und zwar auch dann, wenn dein Studium keinen Lernbereich oder kein Fach der Grundschule abbildet. Du unterrichtest dann bevorzugt in den Klassen 3 und 4 und wirst berufsbegleitend in Grundschuldidaktik und -methodik ausgebildet.
Wechsel von Gy/Ge zu HRSGe
Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst
Auch hier kannst du dich direkt für einen Ausbildungsplatz im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst an einer Schule bewerben. Voraussetzung ist, dass du mindestens eines der Fächer studiert hast, in denen an HRSGe unterrichtet wird.
Du wirst im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS ausgebildet, in zwei Fächern und sechs Monate länger als im Vorbereitungsdienst. Dafür erhältst du eine höhere Vergütung.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-12-15