Hauptschule (Schulform): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Hauptschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der [[Grundschule (Schulform)|Grundschule]] erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt die [[Schulformen|Schulform]] Hauptschule, wenn sie für die weitere Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer [[Schule]] die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von [[Schule]], Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise zu entsprechen.  
{{Teaser|Text=Die [https://www.schulministerium.nrw/hauptschule Hauptschule] vermittelt Schüler*innen eine grundlegende allgemeinen Bildung und bereitet insbesondere auf eine Berufsorientierung vor. Um an einer Hauptschule zu unterrichten, studierst du das Lehramt für Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule ({{AbkHRSGe}}).
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Die Hauptschule umfasst in Nordrhein-Westfalen die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I). Im Folgenden werden die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Hauptschule genannt:
==Organisation der Hauptschule==
* [[Englisch]] wird ab Klasse 5 als Fremdsprache fortgeführt.
Die [[Schulformen|Schulform]] Hauptschule umfasst die Sekundarstufe I, also die Klassen 5 bis 10 und bietet die Möglichkeit die verschiedenen Abschlüsse der Sekundarstufe I zu erwerben. Als einzige Fremdsprache wird [[Englisch]] ab der 5. Klasse fortgeführt. Ab der Klasse 7 wird das Fach Englisch sowie [[Mathematik]] als Grund- oder Erweiterungskurs erteilt. Im Wahlpflichtunterricht ab der 7. Klasse kann die Schule erweiterte Angebote in den Lernbereichen Naturwissenschaft und Arbeitslehre sowie den Fächern [[Kunst]] und [[Musik]] einrichten. Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik geschrieben.
* [[Englisch]] und [[Mathematik]] wird in den Klassen 7 bis 9 auf zwei Anspruchsebenen (Grundkurs oder Erweiterungskurs) erteilt.
* Die Klasse 10 wird in zwei Formen geführt:
:Klasse 10 Typ A: Erwerb des Hauptschul­abschlusses nach Klasse 10
:Klasse 10 Typ B: Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) evtl. mit Qualifikation zur gymnasialen Oberstufe.
* Im [[Wahlpflichtveranstaltungen|Wahlpflichtunterricht]] ab Klasse 7 kann die [[Schule]] erweiterte Angebote in den Lernbereichen Naturwissenschaften und Arbeitslehre sowie in den [[Fächer]]n [[Kunst]] und [[Musik]] einrichten.
* Ergänzungsstunden werden vorrangig für die Förderung in den [[Fächer]]n [[Deutsch]], [[Englisch]] und [[Mathematik]] verwendet.
* Werden die Klassen 10 der Typen A und B an einer [[Schule]] geführt, soll der Unterricht im Lernbereich [[Kunst]], [[Musik]], Textilgestaltung und in den [[Fächer]]n [[Religionslehre]], Praktische [[Philosophie]] und [[Sport]] klassen- und typenübergreifend erteilt werden. Im Lernbereich Gesellschaftslehre kann der Unterricht klassen- und typenübergreifend erteilt werden.
* Klassenarbeiten werden in den Fächern [[Deutsch]], [[Mathematik]] und [[Englisch]] geschrieben.


==Siehe auch==
==Abschlüsse==
*<BLANK Text="Schulministerium">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Hauptschule/index.html</BLANK>
Nach Bestehen der Klasse 9 haben die Schüler*innen den ersten Schulabschluss erreicht. Er wird ohne zentrales Abschlussverfahren erworben.  
*<BLANK Text="Wikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptschule</BLANK>
{{BarrierefreiheitAbsatz|Im Unterricht der 10. Klasse werden die Schüler*innen auf unterschiedliche Schulabschlüsse vorbereitet. Im Typ A erwerben sie den erweiterten ersten Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss Klasse 10), der den Besuch eines [[Berufskolleg (Schulform)|Berufskollegs]] oder den Beginn einer Ausbildung ermöglicht. Der Typ B führt zur Fachoberschulreife (FOR), die bei entsprechender Qualifikation den Zugang zur [[Gymnasium (Schulform)|gymnasialen Oberstufe]] eröffnet.}}
*[[Media:APO-Sek-I.pdf‎ |Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I]]


== Verwandte Seiten ==
Weitere Informationen zur Schulform Hauptschule findest du auf der Webseite des Schulministeriums [https://www.schulministerium.nrw/hauptschule-von-a-bis-z Hauptschule von A bis Z].
*[[Lehramt an Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (LA HRGe)]]
*[[Schulformen]]


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[[Kategorie: Definitionen]]
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Aktuelle Version vom 11. Juli 2025, 12:34 Uhr

Die Hauptschule vermittelt Schüler*innen eine grundlegende allgemeinen Bildung und bereitet insbesondere auf eine Berufsorientierung vor. Um an einer Hauptschule zu unterrichten, studierst du das Lehramt für Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule (HRSGe).

Organisation der Hauptschule

Die Schulform Hauptschule umfasst die Sekundarstufe I, also die Klassen 5 bis 10 und bietet die Möglichkeit die verschiedenen Abschlüsse der Sekundarstufe I zu erwerben. Als einzige Fremdsprache wird Englisch ab der 5. Klasse fortgeführt. Ab der Klasse 7 wird das Fach Englisch sowie Mathematik als Grund- oder Erweiterungskurs erteilt. Im Wahlpflichtunterricht ab der 7. Klasse kann die Schule erweiterte Angebote in den Lernbereichen Naturwissenschaft und Arbeitslehre sowie den Fächern Kunst und Musik einrichten. Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik geschrieben.

Abschlüsse

Nach Bestehen der Klasse 9 haben die Schüler*innen den ersten Schulabschluss erreicht. Er wird ohne zentrales Abschlussverfahren erworben.

Im Unterricht der 10. Klasse werden die Schüler*innen auf unterschiedliche Schulabschlüsse vorbereitet. Im Typ A erwerben sie den erweiterten ersten Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss Klasse 10), der den Besuch eines Berufskollegs oder den Beginn einer Ausbildung ermöglicht. Der Typ B führt zur Fachoberschulreife (FOR), die bei entsprechender Qualifikation den Zugang zur gymnasialen Oberstufe eröffnet.

Weitere Informationen zur Schulform Hauptschule findest du auf der Webseite des Schulministeriums Hauptschule von A bis Z. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-11-31