Schulämter: Unterschied zwischen den Versionen

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==Schulämter in NRW==
{{Teaser|Text=In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt gibt es ein Schulamt.}}


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Dieses übt die Schulaufsicht (Fach- und Dienstaufsicht) für die [[Grundschule (Schulform)|Grundschulen]] aus. Für [[Hauptschule (Schulform)| Hauptschulen]] und [[Förderschule]]n (mit einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung) gibt es nur die Fachaufsicht. Die Schulämter sind untere Schulaufsichtsbehörden und üben die Fach- und Dienstaufsicht über die Schulen in ihrem jeweiligen Bezirk aus, mit Ausnahme der [[Gymnasium (Schulform) | Gymnasien]]  und [[Berufskolleg (Schulform) | Beruflichen Schulen]] , die der Aufsicht der Bezirksregierungen bzw. des Ministeriums unterliegen. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung und Unterstützung der Schulen, die Personalangelegenheiten der Lehrkräfte, die Schüler- und Elternangelegenheiten sowie die allgemeine Schulaufsicht.
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*<BLANK text="Schulämter im Bereich der Bezirksregierung Münster"> http://www.schulministerium.nrw.de/BP/nachgeordneterBereich/AdressenSchule/Schulaemter/Muenster/index.html</BLANK>


[[Kategorie:AnsprechpartnerInnen]]
Auf der Seite des [[Ministerium für Schule und Bildung (MSB)|Ministeriums für Schule und Bildung NRW]] findest du alle [https://www.schulministerium.nrw/adressen-der-schulaemter-nach-bezirkregierungen Adressen der Schulämter] in den Bezirken Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.
 
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{{Gültigkeit|DATUM=2026-01-10}}
[[Kategorie:Institutionen außerhalb der UDE]]
[[Kategorie: Schulen/Lehrkräfte]]

Aktuelle Version vom 16. Juli 2025, 13:28 Uhr

In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt gibt es ein Schulamt.

Dieses übt die Schulaufsicht (Fach- und Dienstaufsicht) für die Grundschulen aus. Für Hauptschulen und Förderschulen (mit einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung) gibt es nur die Fachaufsicht. Die Schulämter sind untere Schulaufsichtsbehörden und üben die Fach- und Dienstaufsicht über die Schulen in ihrem jeweiligen Bezirk aus, mit Ausnahme der Gymnasien und Beruflichen Schulen , die der Aufsicht der Bezirksregierungen bzw. des Ministeriums unterliegen. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung und Unterstützung der Schulen, die Personalangelegenheiten der Lehrkräfte, die Schüler- und Elternangelegenheiten sowie die allgemeine Schulaufsicht.

Auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung NRW findest du alle Adressen der Schulämter in den Bezirken Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.


Dieser Artikel ist gültig bis 2026-01-10