Exmatrikulation: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Nach einer [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml Exmatrikulation] bist du nicht länger Student*in an der UDE. Bei Fragen zur Exmatrikulation kannst du dich an das [[Einschreibungswesen]] wenden.}}
{{Teaser|Text=Nach einer Exmatrikulation bist du nicht mehr Student*in der Universität Duisburg-Essen (UDE) und kannst dein Studium nicht mehr fortsetzen. Du solltest also gute Gründe für deine Exmatrikulation haben wie deinen Studienabschluss oder einen Universitätswechsel.
}}


Eine Exmatrikulation kannst du beantragen, wenn du<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml [Abgerufen am 17. Februar 2020]</ref>
==Exmatrikulation im und nach dem Studium==
*dein Studium abgeschlossen hast (Zeugnis vorlegen).  
Du kannst deine Exmatrikulation zum [[Termine|Semesterende]], also dem 30. September für das Sommersemester und dem 31. März für das Wintersemester, oder zu einem individuellen Zeitpunkt beantragen. Möchtest du noch eine Prüfung ablegen, solltest du bis zum Prüfungstag warten und dich erst dann exmatrikulieren, wenn du deine Leistung absolviert hast. Deine Note wird trotz deiner Exmatrikulation verbucht und du hast noch sechs Monate lang Zeit, um dir über [[HISinOne|{{Lang|en|HISinOne}}]] deine Leistungsübersicht auszudrucken. Du benötigst sie beispielsweise zur Vorlage bei Behörden.  
*dein Studium aufgibst oder unterbrichst.
*die Uni wechselst.
*Wehr-/Zivildienst ableistest (Bestätigung vorlegen).
*die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden hast.
*sonstige Gründe hast.


Eine Exmatrikulation [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/exmatrikulationsantrag.pdf beantragst] du im [[Einschreibungswesen]].  
==Exmatrikulation - {{Lang|en|how to}}==
Deine [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml Exmatrikulation] kannst du im [[Einschreibungswesen]] beantragen. Dazu legst du den [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/exmatrikulationsantrag.pdf Antrag auf Exmatrikulation] und deinen [[Studierendenausweis]] vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.


Die Exmatrikulation wird entweder zum [[Termine|Semesterende]], also zum 30. September für das Sommersemester oder 31. März für das Wintersemester, wirksam oder du beantragst die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung. Dazu legst du den Antrag und deinen [[Studierendenausweis]] vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Diese kannst du auch über [[HISinOne]] ausdrucken<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml [Abgerufen am 17. Februar 2020]</ref>. Unter welchen Umständen der [[Semesterbeitrag]] ganz oder teilweise erstattet werden kann, ist auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml Website des Einschreibungswesens] erklärt.
==Rückerstattung Semesterbeitrag==
Du kannst beantragen, dass dir dein [[Semesterbeitrag]] ganz oder teilweise zurückerstattet wird. Unter welchen Umständen dies möglich ist, erfährst du auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml {{Lang|en|Web}}seite des Einschreibungswesens].


Bitte beachte:
==Exmatrikulation durch Rücktritt vom Studium==
* Hast du dich nach der [[Rückmeldung|Rückmeldefrist]] nicht zurückgemeldet, wirst du zum [[Termine|Semesterende]] automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungsnachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung oder dein Studium endgültig nicht bestanden hast, dein Studiengang eingestellt wird oder du dein Studium nach abgeschlossener Prüfung erfolgreich beendest<ref>https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation_antworten.php [Abgerufen am 17. Februar 2020]</ref>. Vor der Exmatrikulation wirst du vom Einschreibungswesen informiert.
Hast du einen Studienplatz angenommen und möchtest du noch vor Studienbeginn von diesem wieder zurücktreten, findest du Informationen zum Vorgehen und Antworten auf weitere Fragen in den [https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation_antworten.php {{Lang|en|FAQ}}] des Einschreibungswesens.
* Du kannst dich nicht rückwirkend exmatrikulieren<ref>https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation_antworten.php [Abgerufen am 17. Februar 2020]</ref>.
* Möchtest du von deinem Studienplatz zurücktreten, dich also vor Studienbeginn wieder exmatrikulieren, findest du Informationen zum Vorgehen in den [https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation_antworten.php FAQ zum Thema Exmatrikulation] des [[ABZ]].


===Quellen===
==Exmatrikulation durch die UDE==
<references />
Bitte beachte: Hast du dich innerhalb der [[Rückmeldung|Rückmeldefrist]] nicht zurückgemeldet, wirst du zum Ende des [[Termine|Semesters]] automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungs&shy;nachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast oder dein Studiengang eingestellt wird.
 
==Abstimmung mit anderen Einrichtungen==
Möchtest du deine Exmatrikulation mit den Terminen anderer Einrichtungen wie Universitäten und Bezirksregierungen abstimmen, wende dich bitte an das Einschreibungswesen. 


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Aktuelle Version vom 5. August 2025, 10:15 Uhr

Nach einer Exmatrikulation bist du nicht mehr Student*in der Universität Duisburg-Essen (UDE) und kannst dein Studium nicht mehr fortsetzen. Du solltest also gute Gründe für deine Exmatrikulation haben wie deinen Studienabschluss oder einen Universitätswechsel.

Exmatrikulation im und nach dem Studium

Du kannst deine Exmatrikulation zum Semesterende, also dem 30. September für das Sommersemester und dem 31. März für das Wintersemester, oder zu einem individuellen Zeitpunkt beantragen. Möchtest du noch eine Prüfung ablegen, solltest du bis zum Prüfungstag warten und dich erst dann exmatrikulieren, wenn du deine Leistung absolviert hast. Deine Note wird trotz deiner Exmatrikulation verbucht und du hast noch sechs Monate lang Zeit, um dir über HISinOne deine Leistungsübersicht auszudrucken. Du benötigst sie beispielsweise zur Vorlage bei Behörden.

Exmatrikulation - how to

Deine Exmatrikulation kannst du im Einschreibungswesen beantragen. Dazu legst du den Antrag auf Exmatrikulation und deinen Studierendenausweis vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.

Rückerstattung Semesterbeitrag

Du kannst beantragen, dass dir dein Semesterbeitrag ganz oder teilweise zurückerstattet wird. Unter welchen Umständen dies möglich ist, erfährst du auf der Webseite des Einschreibungswesens.

Exmatrikulation durch Rücktritt vom Studium

Hast du einen Studienplatz angenommen und möchtest du noch vor Studienbeginn von diesem wieder zurücktreten, findest du Informationen zum Vorgehen und Antworten auf weitere Fragen in den FAQ des Einschreibungswesens.

Exmatrikulation durch die UDE

Bitte beachte: Hast du dich innerhalb der Rückmeldefrist nicht zurückgemeldet, wirst du zum Ende des Semesters automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungs­nachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast oder dein Studiengang eingestellt wird.

Abstimmung mit anderen Einrichtungen

Möchtest du deine Exmatrikulation mit den Terminen anderer Einrichtungen wie Universitäten und Bezirksregierungen abstimmen, wende dich bitte an das Einschreibungswesen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2026-01-23