Schulleitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Schulleitung wird durch einen Schulleiter vertreten. Ihre Aufgabe ist die Leitung des Schulbetriebs. Die Leitung ist verantwortlich für das, was in der Schule geschieht oder nicht geschieht, auch im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutz. Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung sind in den verschiedenen Schularten unterschiedlich geregelt. Im Einzelnen sind sie in den betreffenden Schulordnungen und in den sogenannten Dienstordnungen (beispielsweise in der Lehrerdienstordnung) niedergelegt.
{{Teaser|Text=Eine Schulleitung ist ein Gremium an einer Schule. Davon zu unterscheiden ist eine Schulleiter*in, die eine Schule verantwortlich leitet. Der Begriff Schulleitung wird oft synonym verwendet, doch meinen die Begriffe unterschiedliches.}}


==Aufgaben==
So setzt sich eine Schulleitung aus der Person der Schulleiter*in, der ständigen Vertreter*in sowie der Konrektor*in zusammen, falls eine Konrektorenstelle an einer Schule eingerichtet wurde. Es kommen weitere Personen dazu, sollte dies mit dem Schulministerium vereinbart worden sein. Das Gremium nennt sich dann Erweiterte Schulleitung. Die Schulleitung ist als solche in §60 des [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000524 Schulgesetzes NRW] festgeschrieben.
Aufgaben der Schulleitung sind unter anderem
 
*Vertretung der Schule nach außen  
Eine Schulleiter*in dagegen ist eine einzelne Person, die eine Schule leitet. Aus ihren Tätigkeitsbereichen ergeben sich die Themen, über die in den Sitzungen der Schulleitung gesprochen und zu denen ggf. entschieden wird.
*Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb (gleichmäßiger Einsatz der Lehrkräfte, geregelter Stundenplan u. a.)
 
*Einberufung und Leitung von Konferenzen
Zu den Aufgabenbereichen der Schulleiter*in gehören gemäß §59 des [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000524 Schulgesetzes NRW] unter anderem die:
*Initiierung von Prozessen der Schulentwicklung und Schulerneuerung
*Leitung und Vertretung der Schule nach außen
Von der Schulleitung wird hohe Stabilität erwartet, weil sie in einem komplexen Spannungsfeld aus Ministerium, Schulträger, Schüler- und Elternschaft sowie Lehrerkollegium und Öffentlichkeit agieren muss.
*Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags
*Schulentwicklung
*Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Schule
*Personalführung und Personalentwicklung, darunter die Fortbildung
*Organisation und Verwaltung
sowie die Kooperation mit der Schulaufsicht, dem Schulträger und den Partnern der Schule. Insgesamt trägt die Schulleiter*in dazu bei, dass eine Schule ein lebendiger Ort des Lehrens und Lernens ist.
 
==Studium und Schulleitung==
Absolvierst du deine [[Praxisphasen]] kann es sein, dass du die Leitung deiner Schule kennen lernst, zum Beispiel wenn du dich in der Schule vorstellst oder im [[Praxissemester]] deine Studienprojekte prüfen und genehmigen lässt.
 
==Laufbahn als Schulleiter*in==
Möchtest du einmal selbst Schulleiter*in werden, erwirbst du über die [https://www.qua-lis.nrw.de/aufgaben/leitungsqualifizierung/schulleitungsqualifizierung-slq Schulleitungsqualifizierung – SLQ] zunächst Kompetenzen in folgenden Bereichen:
 
*Schulinterne- und externe Kommunikation und Kooperation mit Partnern
*Personal{{Lang|en|management}}
*Gestaltung und Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht
*Recht und Verwaltung
 
und nimmst dann am [https://www.qua-lis.nrw.de/schulmanagement/eignungsfeststellungsverfahren/index.html  Eignungsfeststellungsverfahren EFV] teil, in dem deine Eignung über die vier Themenfelder:
 
*Rollenklarheit
*Innovation
*{{Lang|en|Management}}
*Kommunikation
 
geprüft wird. Danach kannst du dich über das Portal [[Einstellungsportale NRW#Stellenausschreibungen für Funktionsstellen (STELLA)|STELLA]] auf eine Stelle als Schulleiter*in bewerben.
 
<!-- https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=7345&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=687054
 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=7345&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=687055 -->


==Siehe auch==
* <blank text="Wikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Schulleitung</blank>
* <blank text=" Informationen zur Schulleiterlaufbahn">http://www.schulleitung.schulministerium.nrw.de/Leitbild/</blank>
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Aktuelle Version vom 14. August 2025, 09:37 Uhr

Eine Schulleitung ist ein Gremium an einer Schule. Davon zu unterscheiden ist eine Schulleiter*in, die eine Schule verantwortlich leitet. Der Begriff Schulleitung wird oft synonym verwendet, doch meinen die Begriffe unterschiedliches.

So setzt sich eine Schulleitung aus der Person der Schulleiter*in, der ständigen Vertreter*in sowie der Konrektor*in zusammen, falls eine Konrektorenstelle an einer Schule eingerichtet wurde. Es kommen weitere Personen dazu, sollte dies mit dem Schulministerium vereinbart worden sein. Das Gremium nennt sich dann Erweiterte Schulleitung. Die Schulleitung ist als solche in §60 des Schulgesetzes NRW festgeschrieben.

Eine Schulleiter*in dagegen ist eine einzelne Person, die eine Schule leitet. Aus ihren Tätigkeitsbereichen ergeben sich die Themen, über die in den Sitzungen der Schulleitung gesprochen und zu denen ggf. entschieden wird.

Zu den Aufgabenbereichen der Schulleiter*in gehören gemäß §59 des Schulgesetzes NRW unter anderem die:

  • Leitung und Vertretung der Schule nach außen
  • Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags
  • Schulentwicklung
  • Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Schule
  • Personalführung und Personalentwicklung, darunter die Fortbildung
  • Organisation und Verwaltung

sowie die Kooperation mit der Schulaufsicht, dem Schulträger und den Partnern der Schule. Insgesamt trägt die Schulleiter*in dazu bei, dass eine Schule ein lebendiger Ort des Lehrens und Lernens ist.

Studium und Schulleitung

Absolvierst du deine Praxisphasen kann es sein, dass du die Leitung deiner Schule kennen lernst, zum Beispiel wenn du dich in der Schule vorstellst oder im Praxissemester deine Studienprojekte prüfen und genehmigen lässt.

Laufbahn als Schulleiter*in

Möchtest du einmal selbst Schulleiter*in werden, erwirbst du über die Schulleitungsqualifizierung – SLQ zunächst Kompetenzen in folgenden Bereichen:

  • Schulinterne- und externe Kommunikation und Kooperation mit Partnern
  • Personalmanagement
  • Gestaltung und Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht
  • Recht und Verwaltung

und nimmst dann am Eignungsfeststellungsverfahren EFV teil, in dem deine Eignung über die vier Themenfelder:

  • Rollenklarheit
  • Innovation
  • Management
  • Kommunikation

geprüft wird. Danach kannst du dich über das Portal STELLA auf eine Stelle als Schulleiter*in bewerben. Dieser Artikel ist gültig bis 2026-07-25