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So setzt sich eine Schulleitung aus der Person der Schulleiter*in, der ständigen Vertreter*in sowie der Konrektor*in zusammen, falls eine Konrektorenstelle an einer Schule eingerichtet wurde. Es kommen weitere Personen dazu, sollte dies mit dem Schulministerium vereinbart worden sein. Das Gremium nennt sich dann Erweiterte Schulleitung. Die Schulleitung ist als solche in §60 des [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000524 Schulgesetzes NRW] festgeschrieben. | |||
Eine Schulleiter*in dagegen ist eine einzelne Person, die eine Schule leitet. Aus ihren Tätigkeitsbereichen ergeben sich die Themen, über die in den Sitzungen der Schulleitung gesprochen und zu denen ggf. entschieden wird. | |||
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*Leitung und Vertretung der Schule nach außen | |||
*Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags | |||
*Schulentwicklung | |||
*Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Schule | |||
*Personalführung und Personalentwicklung, darunter die Fortbildung | |||
*Organisation und Verwaltung | |||
sowie die Kooperation mit der Schulaufsicht, dem Schulträger und den Partnern der Schule. Insgesamt trägt die Schulleiter*in dazu bei, dass eine Schule ein lebendiger Ort des Lehrens und Lernens ist. | |||
==Studium und Schulleitung== | ==Studium und Schulleitung== | ||
Absolvierst du deine [[Praxisphasen]] kann es sein, dass du die Leitung deiner Schule kennen lernst, zum Beispiel wenn du dich in der Schule vorstellst oder im [[Praxissemester]] deine Studienprojekte prüfen und genehmigen lässt. | |||
==Laufbahn als Schulleiter*in== | |||
Möchtest du einmal selbst Schulleiter*in werden, erwirbst du über die [https://www.qua-lis.nrw.de/aufgaben/leitungsqualifizierung/schulleitungsqualifizierung-slq Schulleitungsqualifizierung – SLQ] zunächst Kompetenzen in folgenden Bereichen: | |||
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Aktuelle Version vom 14. August 2025, 09:37 Uhr
So setzt sich eine Schulleitung aus der Person der Schulleiter*in, der ständigen Vertreter*in sowie der Konrektor*in zusammen, falls eine Konrektorenstelle an einer Schule eingerichtet wurde. Es kommen weitere Personen dazu, sollte dies mit dem Schulministerium vereinbart worden sein. Das Gremium nennt sich dann Erweiterte Schulleitung. Die Schulleitung ist als solche in §60 des Schulgesetzes NRW festgeschrieben.
Eine Schulleiter*in dagegen ist eine einzelne Person, die eine Schule leitet. Aus ihren Tätigkeitsbereichen ergeben sich die Themen, über die in den Sitzungen der Schulleitung gesprochen und zu denen ggf. entschieden wird.
Zu den Aufgabenbereichen der Schulleiter*in gehören gemäß §59 des Schulgesetzes NRW unter anderem die:
- Leitung und Vertretung der Schule nach außen
- Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags
- Schulentwicklung
- Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Schule
- Personalführung und Personalentwicklung, darunter die Fortbildung
- Organisation und Verwaltung
sowie die Kooperation mit der Schulaufsicht, dem Schulträger und den Partnern der Schule. Insgesamt trägt die Schulleiter*in dazu bei, dass eine Schule ein lebendiger Ort des Lehrens und Lernens ist.
Studium und Schulleitung
Absolvierst du deine Praxisphasen kann es sein, dass du die Leitung deiner Schule kennen lernst, zum Beispiel wenn du dich in der Schule vorstellst oder im Praxissemester deine Studienprojekte prüfen und genehmigen lässt.
Laufbahn als Schulleiter*in
Möchtest du einmal selbst Schulleiter*in werden, erwirbst du über die Schulleitungsqualifizierung – SLQ zunächst Kompetenzen in folgenden Bereichen:
- Schulinterne- und externe Kommunikation und Kooperation mit Partnern
- Personalmanagement
- Gestaltung und Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht
- Recht und Verwaltung
und nimmst dann am Eignungsfeststellungsverfahren EFV teil, in dem deine Eignung über die vier Themenfelder:
- Rollenklarheit
- Innovation
- Management
- Kommunikation
geprüft wird. Danach kannst du dich über das Portal STELLA auf eine Stelle als Schulleiter*in bewerben. Dieser Artikel ist gültig bis 2026-07-25