Studium für beruflich Qualifizierte: Unterschied zwischen den Versionen
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==Studium ohne Abitur== | ==Studium ohne Abitur== | ||
Ein Studium ist möglich, wenn du | |||
* eine berufliche Aufstiegsfortbildung wie einen Meister abgeschlossen hast, Bewerbergruppe 1 | |||
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==Hochschulzugangsberechtigung und Bewerbung== | |||
* Bewerbergruppe 1 | *Gehörst du zur Bewerbergruppe 1, kannst du ohne weitere Voraussetzungen ein Studium aufnehmen. | ||
*Als Teil der Bewerbergruppe 2 ist ein Studium möglich, dessen Fachrichtung thematisch deiner Berufsausbildung und beruflichen Tätigkeit entspricht. | |||
*Als Studieninteressent*in der Bewerbergruppe 3 legst du in zulassungsbeschränkten Studiengängen zunächst eine Zugangsprüfung ab oder schreibst dich bei zulassungsfreien Studiengängen direkt für ein Studium auf Probe ein, das 2 Semester dauert. | |||
Um eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) zu erhalten, reichst du einen [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/bbq.pdf Antrag auf Zugang zum Studium] beim Einschreibungswesen, [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt_beruflich_qualifizierte.php Bereich Studium für Qualifizierte], ein. | |||
Erhältst du eine HZB, bewirbst du dich auf einen Studienplatz zu den entsprechenden [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml Fristen]. | |||
==Beratung== | ==Information und Beratung== | ||
Informiere dich zum Thema über die Webseiten des [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml Bereichs Beruflich Qualifizierte] des Einschreibungswesen, nutze die [https://www.uni-due.de/faq-studium/schulabschluss_antworten.php FAQ] oder lass dich persönlich von den Mitarbeitenden [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt_beruflich_qualifizierte.php beraten]. | |||
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Aktuelle Version vom 29. September 2025, 08:52 Uhr
Studium ohne Abitur
Ein Studium ist möglich, wenn du
- eine berufliche Aufstiegsfortbildung wie einen Meister abgeschlossen hast, Bewerbergruppe 1
- oder eine mindestens zweijährige Berufsausbildung absolviert und danach mindestens drei Jahre in deinem Beruf gearbeitet hast, Bewerbergruppe 2
- oder eine mindestens zweijährige Berufsausbildung absolviert und danach mindestens drei Jahre eine ausbildungsfremde berufliche Tätigkeit ausgeübt oder ein minderjähriges Kind erzogen hast, Bewerbergruppe 3.
Hochschulzugangsberechtigung und Bewerbung
- Gehörst du zur Bewerbergruppe 1, kannst du ohne weitere Voraussetzungen ein Studium aufnehmen.
- Als Teil der Bewerbergruppe 2 ist ein Studium möglich, dessen Fachrichtung thematisch deiner Berufsausbildung und beruflichen Tätigkeit entspricht.
- Als Studieninteressent*in der Bewerbergruppe 3 legst du in zulassungsbeschränkten Studiengängen zunächst eine Zugangsprüfung ab oder schreibst dich bei zulassungsfreien Studiengängen direkt für ein Studium auf Probe ein, das 2 Semester dauert.
Um eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) zu erhalten, reichst du einen Antrag auf Zugang zum Studium beim Einschreibungswesen, Bereich Studium für Qualifizierte, ein. Erhältst du eine HZB, bewirbst du dich auf einen Studienplatz zu den entsprechenden Fristen.
Information und Beratung
Informiere dich zum Thema über die Webseiten des Bereichs Beruflich Qualifizierte des Einschreibungswesen, nutze die FAQ oder lass dich persönlich von den Mitarbeitenden beraten.
Dieser Artikel ist gültig bis 2026-10-30