Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF): Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Die Seite wurde neu angelegt: „Zielgruppe: Für Lehramtsinhaber zusätzlicher Erwerb des Lehramts für sonderpädagogischer Förderung In den nächsten Jahren können an Förderschulen wie …“
 
Inhalte geprüft, teilweise ergänzt, Formulierungen angepasst, Link neu gesetzt
 
(42 dazwischenliegende Versionen von 12 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Zielgruppe: Für Lehramtsinhaber zusätzlicher Erwerb des Lehramts für sonderpädagogischer Förderung
<titlehyphen>Verordnung zur berufs&shy;begleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonder&shy;pädagogische Förderung (VOBASOF)</titlehyphen>


In den nächsten Jahren können an Förderschulen wie an allgemeinen Schulen voraussichtlich nicht alle Stellen für sonderpädagogische Förderung mit Inhaberinnen und Inhabern der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung besetzt werden. Die geplante Erweiterung der Studienkapazitäten an Universitäten führt erst längerfristig zu zusätzlichen Abschlüssen. Daher soll, zeitlich klar befristet, Inhaberinnen und Inhabern einer anderen Lehramtsbefähigung ein Erwerb der sonderpädagogischen Lehramtsbefähigung durch eine besonderer Qualifizierungsmaßnahme in Verantwortung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung ermöglicht werden.
{{Teaser|Text=[https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitende-ausbildung-vobasof VOBASOF] ist eine berufsbegleitende Ausbildung für Lehrkräfte, die zusätzlich eine Befähigung als Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung erwerben möchten.}}


==Link zur Verordnung (Stand 08.01.13)==
Folgende Kriterien musst du erfüllen:
* du bist bereits als Lehrkraft im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt,
* du bist an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule mit den Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt worden,
* du bist dauerhaft dazu bereit, die Tätigkeit einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung auszuüben.


http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/VOBASOF.pdf
Die Ausbildung findet berufsbegleitend in den Fachrichtungen "Lernen" oder "Emotionale und soziale Entwicklung" statt und dauert 18  Monate. Bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung in Form eines Staatsexamens erhältst du ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis.
 
Entsprechende Stellenausschreibungen und weitere Informationen findest du auf dem [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LEO/angebote Stellenportal LEO des Schulministeriums].
 
Für eine Stelle innerhalb des Versetzungsverfahrens für den unbefristeten Schuldienst bietet sich das Portal [[Oliver|OLIVER]] an.
 
 
{{Fluid}}
[[Kategorie:Rechtliche Grundlagen]]
{{Gültigkeit|Datum=2026-07-29}}

Aktuelle Version vom 29. Juli 2025, 11:25 Uhr

VOBASOF ist eine berufsbegleitende Ausbildung für Lehrkräfte, die zusätzlich eine Befähigung als Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung erwerben möchten.

Folgende Kriterien musst du erfüllen:

  • du bist bereits als Lehrkraft im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt,
  • du bist an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule mit den Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt worden,
  • du bist dauerhaft dazu bereit, die Tätigkeit einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung auszuüben.

Die Ausbildung findet berufsbegleitend in den Fachrichtungen "Lernen" oder "Emotionale und soziale Entwicklung" statt und dauert 18 Monate. Bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung in Form eines Staatsexamens erhältst du ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis.

Entsprechende Stellenausschreibungen und weitere Informationen findest du auf dem Stellenportal LEO des Schulministeriums.

Für eine Stelle innerhalb des Versetzungsverfahrens für den unbefristeten Schuldienst bietet sich das Portal OLIVER an. Dieser Artikel ist gültig bis 2026-07-29