Praktikumsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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<titlehyphen>Praktikums&shy;ordnung</titlehyphen>
<titlehyphen>Praktikums&shy;ordnung</titlehyphen>
In den [[Praktikumsordnung | Praktikumsordnungen]] der verschiedenen Studiengänge ist festgelegt, was in einem Praktikum gemacht werden soll und welche Nachweise notwendig sind, damit das Praktikum anerkannt wird.


 
{{Teaser|Text=Die Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des [[Ba-Ma(LABG2016):Eignungs-_und_Orientierungspraktikum|Eignungs-und Orientierungspraktikums (EOP)]] und des [[Berufsfeldpraktikum]]s für die Studierenden der Bachelorstudiengänge aller [[Schulformen]] an der Universität Duisburg-Essen.
==Bachelor==
}}
*<blank text="Praktikumsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Duisburg-Essen vom 30. Juni 2014"> https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2014/vbl_2014_96.pdf</blank>
Beispielsweise darfst du das EOP nicht an einer Schule absolvieren, die du selbst als Schüler*in besucht hast.
 
Alle Ordnungen findest du im [https://zlb.uni-due.de/downloads/ Downloadbereich] der Webseite des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.
==Staatsexamen==
*<BLANK text="Praktikumsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Duisburg-Essen vom 13. September 2005">http://www.uni-due.de/zlb/pfl/documents/Praktikumsordnung2005.pdf</BLANK>.
*<BLANK text="Ordnung zur Änderung der Praktikumsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Duisburg-Essen vom 26. August 2008">http://www.uni-due.de/zlb/pfl/documents/Aenderungsordnung2008.pdf</BLANK>


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[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]
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[[Kategorie:Praktikum]]
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[[Kategorie:Begriffsklärung]]


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{{Gültigkeit|Datum=2025-12-31}}

Aktuelle Version vom 28. Mai 2025, 13:09 Uhr

Die Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des Eignungs-und Orientierungspraktikums (EOP) und des Berufsfeldpraktikums für die Studierenden der Bachelorstudiengänge aller Schulformen an der Universität Duisburg-Essen.

Beispielsweise darfst du das EOP nicht an einer Schule absolvieren, die du selbst als Schüler*in besucht hast. Alle Ordnungen findest du im Downloadbereich der Webseite des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-12-31