Bachelor-Master: Erweiterungsfach: Unterschied zwischen den Versionen

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<titlehyphen>Erweiterungs&shy;fach</titlehyphen>
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[[Kategorie:Begriffsklärung]]
Die [[Einschreibung]] in ein Erweiterungsfach (Drittfach) im [[Bachelor]]-&#8203;/[[Master]]-Lehramt ist an der [[UDE]] seit dem [[Wintersemester]] 2015/16 möglich. Alle wichtigen Informationen wurden in der <blank text="Informationsbroschüre">https://zlb.uni-due.de/documents/documents_aktuelles/2016-11-07_Infoliste_Erweiterungsfach.pdf</blank> zusammengefasst.}}
 
==Aktuelles==
*Ein Studium des Erweiterungs&shy;faches kann parallel zum [[BA/MA|Lehramtsbachelor bzw. Master of Education]] oder nach Abschluss des Lehramts&shy;bachelors/&#8203;Master of Education aufgenommen werden.
*Alle direkt von der [[Universität Duisburg-Essen]] angebotenen [[Fächer]] können im Rahmen eines Erweiterungsfachstudiums studiert werden. Anfragen zu [[Fächer]]n, die an einer der Kooperations&shy;hochschulen angeboten werden, richte bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der [[Folkwang Universität Essen]] bzw. der <blank text="Kunstakademie Düsseldorf">http://www.kunstakademie-duesseldorf.de/startseite.html</blank>.
*Die [[Einschreibung]] in ein Erweiterungsfach ist nur zum [[Wintersemester]] möglich (erfolgt im [[Einschreibungswesen]]).
*Für Studierende, Absolventinnen oder Absolventen eines Lehramtsbachelors oder Master of Education ist die [[Einschreibung]] in alle [[Zulassungsfrei|zulassungsfreien]] [[Fächer]] (Lehramt) als Erweiterungsfach möglich (falls für das gewählte Fach eine [[Eignungsprüfung]] Voraussetzung ist, muss diese vor [[Einschreibung]] erfolgreich absolviert sein).
*Die [[Zulassungsfrei|zulassungsfreien]] [[Fächer]] mit Lehramptsoption kannst du <blank text="dieser Liste">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/bachelorangebot_mit_la_162_171.pdf</blank> entnehmen.
*Für Bachelor&shy;studierende ist die [[Einschreibung]] in ein [[Zulassungsbeschränkt|zulassungs&shy;beschränktes]] [[Fächer|Fach]] als Erweiterungsfach nur möglich, wenn keines der anderen beiden [[Fächer]] des [[Grundständiges Studium|grundständigen Studiums]] [[Zulassungsbeschränkt|zulassungsbeschränkt]] ist. Zudem ist eine erfolgreiche Bewerbung Voraussetzung. (falls für das gewählte [[Fächer|Fach]] eine [[Eignungsprüfung]] Voraussetzung ist, muss diese vor [[Einschreibung]] erfolgreich absolviert sein). Weitere Zulassungs&shy;voraussetzungen entnimm bitte der [[Fachprüfungsordnungen|Fachprüfungsordnung]] des jeweiligen [[Fächer|Faches]].
*Absolventinnen und Absolventen eines [[BA/MA|Lehramtsbachelors oder Master of Education]] können sich im Rahmen eines Zweitstudiums für ein [[Zulassungsbeschränkt|zulassungsbeschränktes]] Erweiterungsfach bewerben. In dieser Quote steht nur eine geringe Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Weitere Informationen zur Zweitstudienbewerbung findest du <blank text="hier">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/zweitstudium.shtml</blank>.
*Im Lehramt [[Berufskolleg]] (große und kleine berufliche Fachrichtung) ist ein Erweiterungsfach nur in einer kleinen beruflichen Fachrichtung studierbar, ein gleichgewichtetes Unterrichtsfach als Erweiterungsfach ist nicht möglich.
*Die Regelung des Erweiterungs&shy;fachstudiums bezieht sich auch auf die Kooperations&shy;studiengänge ([[Musik]] an der [[Folkwang Universität Essen|Uni Folkwang]] und [[Kunst]] an der <blank text="Kunstakademie Düsseldorf">http://www.kunstakademie-duesseldorf.de/startseite.html</blank>) der [[UDE]].
*Das Studium eines Erweiterungsfaches umfasst alle fachwissen&shy;schaftlichen und [[Fachdidaktik|fachdidaktischen]] Leistungen eines [[Fächer|Faches]] des [[BA/MA|Lehramtsbachelors und Master of Education]]. Ausgenommen sind die [[Praxisphasen]] und Abschlussarbeiten. Es wird sowohl der [[Bachelor]] als auch der [[Master]] of Education im Erweiterungsfach studiert. Zu dem Leistungs&shy;punkteumfang eines [[Fächer|Faches]] gehört auch die Belegung einer Begleitveranstaltung für die [[Masterarbeit]] (Begleitmodul [[Masterarbeit]]). Der Studierende muss dann nur die Teilleistung des [[Modul]]s im Erweiterungsfach ableisten. Im bestehenden Modell wird in der entsprechenden Veranstaltung keine [[Prüfung]] absolviert, ggf. muss eine Studienleistung erbracht werden.
*Für ein Studium der [[Fächer]] [[Französisch]], [[Spanisch]], [[Englisch]] oder [[Türkisch]] als Erweiterungsfach ist ein [[Auslandsaufenthalt]] bzw. Auslandssemester verpflichtend, es sei denn ein obligatorischer [[Auslandsaufenthalt]] wird/wurde bereits im Rahmen des grundständigen Studiums absolviert.
*Studierende, Absolventeninnen oder Absolventen eines Lehramts&shy;studiums mit dem Ziel [[Staatsexamen]] (nach [[LPO 2003]] oder älteren [[Prüfungsordnungen]]) können nicht in ein Erweiterungsfach nach [[LABG 2009]] eingeschrieben werden.
*Auf Antrag kann eine Ausbildung im [[Vorbereitungsdienst]] in dem weiteren [[Fächer|Fach]] (an Stelle eines anderen studierten [[Fächer|Faches]]) erfolgen. Dazu erklären Bewerberinnen und Bewerber für den [[Vorbereitungsdienst]] in ihrem Einstellungs&shy;antrag mit welchen [[Fächer]]n der Masterprüfung oder der [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staatsprüfung]] sie in die Ausbildung gehen möchten und fügen [[Zeugnis]]se über Erweiterungs&shy;prüfungen bei (§ 4 Abs. 2 Anlage 2 OVP 2011).
Stand: 07.11.2016
{{Zitat|Text=|Quelle=<blank>http://zlb.uni-due.de/standards-qualitaetssicherung-aktuelles</blank>}}
 
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Für weitere Informationen kannst du dich gerne an '''Ronja Pohlmann''' wenden: 0201 183-6691 oder [mailto:ronja.pohlmann@uni-due.de ronja.pohlman&#8203;@uni-due.de]}}
==Siehe auch==
<blank text="FAQ ABZ">https://www.uni-due.de/studienangebote//faq_lehramt_bachelor_3_fach.php</blank>
 
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{{Gültigkeit|DATUM=2017-06-06}}
 
[[Kategorie:Definitionen]]
[[Kategorie: Bachelor-Master]]

Aktuelle Version vom 30. Januar 2026, 13:04 Uhr

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