Exmatrikulation: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Nach einer Exmatrikulation bist du nicht mehr Student*in der Universität Duisburg-Essen (UDE) und kannst dein Studium nicht mehr fortsetzen. Du solltest also gute Gründe für deine Exmatrikulation haben wie deinen Studienabschluss oder einen Universitätswechsel.
Mit der <blank text="Exmatrikulation">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml</blank> erlischt die Mitgliedschaft an der [[Universität Duisburg-Essen (UDE)]]. Den Antrag auf Exmatrikulation kannst du als <BLANK text="pdf-Datei"> https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/exmatrikulationsantrag.pdf</BLANK> herunterladen.}}
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Eine Exmatrikulation ist aus folgenden Gründen möglich:
==Exmatrikulation im und nach dem Studium==
*Beendigung des Studiums nach abgeschlossener Prüfung (die Vorlage des Zeugnisses ist erforderlich)
Du kannst deine Exmatrikulation zum [[Termine|Semesterende]], also dem 30. September für das Sommersemester und dem 31. März für das Wintersemester, oder zu einem individuellen Zeitpunkt beantragen. Möchtest du noch eine Prüfung ablegen, solltest du bis zum Prüfungstag warten und dich erst dann exmatrikulieren, wenn du deine Leistung absolviert hast. Deine Note wird trotz deiner Exmatrikulation verbucht und du hast noch sechs Monate lang Zeit, um dir über [[HISinOne|{{Lang|en|HISinOne}}]] deine Leistungsübersicht auszudrucken. Du benötigst sie beispielsweise zur Vorlage bei Behörden.  
*Hochschulwechsel
* Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums
*Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden
*Sonstige Gründe
Studierende, die sich nach Ablauf der [[Rückmeldung|Rückmeldefrist]] noch nicht zurückgemeldet haben, werden nach Fristablauf automatisch exmatrikuliert.


Über die <blank text="Exmatrikulation">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml</blank> wird eine Exmatrikulations&shy;bescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des [[Semester]]s (30.09. für das [[SoSe]], 31.03. für das [[WiSe]]) wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden (z. B. Studienplatz an einer anderen Hochschule).
==Exmatrikulation - {{Lang|en|how to}}==
Deine [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml Exmatrikulation] kannst du im [[Einschreibungswesen]] beantragen. Dazu legst du den [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/exmatrikulationsantrag.pdf Antrag auf Exmatrikulation] und deinen [[Studierendenausweis]] vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.


==FAQ==
==Rückerstattung Semesterbeitrag==
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom [[Einschreibungswesen]] und [[Akademisches Beratungs-Zentrum (ABZ)|ABZ]]: <blank>https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation.php</blank>.
Du kannst beantragen, dass dir dein [[Semesterbeitrag]] ganz oder teilweise zurückerstattet wird. Unter welchen Umständen dies möglich ist, erfährst du auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml {{Lang|en|Web}}seite des Einschreibungswesens].


== Siehe auch ==
==Exmatrikulation durch Rücktritt vom Studium==
<BLANK text="Kontaktdaten des Studierendensekretariats, Bereich Einschreibung"> http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt.shtml</BLANK>
Hast du einen Studienplatz angenommen und möchtest du noch vor Studienbeginn von diesem wieder zurücktreten, findest du Informationen zum Vorgehen und Antworten auf weitere Fragen in den [https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation_antworten.php {{Lang|en|FAQ}}] des Einschreibungswesens.
 
==Exmatrikulation durch die UDE==
Bitte beachte: Hast du dich innerhalb der [[Rückmeldung|Rückmeldefrist]] nicht zurückgemeldet, wirst du zum Ende des [[Termine|Semesters]] automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungs&shy;nachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast oder dein Studiengang eingestellt wird.
 
==Abstimmung mit anderen Einrichtungen==
Möchtest du deine Exmatrikulation mit den Terminen anderer Einrichtungen wie Universitäten und Bezirksregierungen abstimmen, wende dich bitte an das Einschreibungswesen. 


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Aktuelle Version vom 5. August 2025, 10:15 Uhr

Nach einer Exmatrikulation bist du nicht mehr Student*in der Universität Duisburg-Essen (UDE) und kannst dein Studium nicht mehr fortsetzen. Du solltest also gute Gründe für deine Exmatrikulation haben wie deinen Studienabschluss oder einen Universitätswechsel.

Exmatrikulation im und nach dem Studium

Du kannst deine Exmatrikulation zum Semesterende, also dem 30. September für das Sommersemester und dem 31. März für das Wintersemester, oder zu einem individuellen Zeitpunkt beantragen. Möchtest du noch eine Prüfung ablegen, solltest du bis zum Prüfungstag warten und dich erst dann exmatrikulieren, wenn du deine Leistung absolviert hast. Deine Note wird trotz deiner Exmatrikulation verbucht und du hast noch sechs Monate lang Zeit, um dir über HISinOne deine Leistungsübersicht auszudrucken. Du benötigst sie beispielsweise zur Vorlage bei Behörden.

Exmatrikulation - how to

Deine Exmatrikulation kannst du im Einschreibungswesen beantragen. Dazu legst du den Antrag auf Exmatrikulation und deinen Studierendenausweis vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.

Rückerstattung Semesterbeitrag

Du kannst beantragen, dass dir dein Semesterbeitrag ganz oder teilweise zurückerstattet wird. Unter welchen Umständen dies möglich ist, erfährst du auf der Webseite des Einschreibungswesens.

Exmatrikulation durch Rücktritt vom Studium

Hast du einen Studienplatz angenommen und möchtest du noch vor Studienbeginn von diesem wieder zurücktreten, findest du Informationen zum Vorgehen und Antworten auf weitere Fragen in den FAQ des Einschreibungswesens.

Exmatrikulation durch die UDE

Bitte beachte: Hast du dich innerhalb der Rückmeldefrist nicht zurückgemeldet, wirst du zum Ende des Semesters automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungs­nachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast oder dein Studiengang eingestellt wird.

Abstimmung mit anderen Einrichtungen

Möchtest du deine Exmatrikulation mit den Terminen anderer Einrichtungen wie Universitäten und Bezirksregierungen abstimmen, wende dich bitte an das Einschreibungswesen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2026-01-23