Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF): Unterschied zwischen den Versionen

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<titlehyphen>Verordnung zur berufs&shy;begleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonder&shy;pädagogische Förderung (VOBASOF)</titlehyphen>
<titlehyphen>Verordnung zur berufs&shy;begleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonder&shy;pädagogische Förderung (VOBASOF)</titlehyphen>


{{Teaser|Text=VOBASOF ist die berufsbegleitende Ausbildung, die es Lehrkräften ermöglichen soll, auch ohne ein sonderpädagogisches Studium die Befähigung als Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung zu erhalten.
{{Teaser|Text=[https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitende-ausbildung-vobasof VOBASOF] ist eine berufsbegleitende Ausbildung für Lehrkräfte, die zusätzlich eine Befähigung als Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung erwerben möchten.}}
}}


*Zielgruppe sind Personen mit einer Lehramtsbefähigung
Folgende Kriterien musst du erfüllen:
*Ziel: zusätzlicher Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung
* du bist bereits als Lehrkraft im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt,
* du bist an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule mit den Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt worden,
* du bist dauerhaft dazu bereit, die Tätigkeit einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung auszuüben.


Dieses Ziel soll durch die Zustimmung zu der berufsbegleitenden Ausbildung erfolgen. Neben der Ausbildung arbeiten die Auszubildenden bereits als Lehrkräfte im sonderpädagogischen Kontext. Diese Anstellung ist befristet (18  Monate - so lang dauert auch die Ausbildung selbst) und geht bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung (in Form eines Staatsexamens) in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis über.
Die Ausbildung findet berufsbegleitend in den Fachrichtungen "Lernen" oder "Emotionale und soziale Entwicklung" statt und dauert 18  Monate. Bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung in Form eines Staatsexamens erhältst du ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis.


Um die Ausbildung anzutreten, muss die Lehrkraft folgende Kriterien für ihre Bewerbung erfüllen:
Entsprechende Stellenausschreibungen und weitere Informationen findest du auf dem [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LEO/angebote Stellenportal LEO des Schulministeriums].
* sie muss eine andere Lehramtsbefähigung nach § 3 oder § 19 LABG bereits erworben haben,
* sie muss als Lehrer*in im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt sein,
* sie muss an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule mit den Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt worden sein,
* und sie muss dauerhaft dazu bereit sein, die Tätigkeit einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung auszuüben.
 
Entsprechende Stellenausschreibungen finden sich auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LEO/angebote Seite des Schulministeriums]. Das Schulministerium bietet außerdem auch [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Seiteneinstieg/4-VOBASOF/index.html weitere Informationen] zu VOBASOF an.


Für eine Stelle innerhalb des Versetzungsverfahrens für den unbefristeten Schuldienst bietet sich das Portal [[Oliver|OLIVER]] an.
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Aktuelle Version vom 29. Juli 2025, 11:25 Uhr

VOBASOF ist eine berufsbegleitende Ausbildung für Lehrkräfte, die zusätzlich eine Befähigung als Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung erwerben möchten.

Folgende Kriterien musst du erfüllen:

  • du bist bereits als Lehrkraft im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt,
  • du bist an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule mit den Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt worden,
  • du bist dauerhaft dazu bereit, die Tätigkeit einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung auszuüben.

Die Ausbildung findet berufsbegleitend in den Fachrichtungen "Lernen" oder "Emotionale und soziale Entwicklung" statt und dauert 18 Monate. Bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung in Form eines Staatsexamens erhältst du ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis.

Entsprechende Stellenausschreibungen und weitere Informationen findest du auf dem Stellenportal LEO des Schulministeriums.

Für eine Stelle innerhalb des Versetzungsverfahrens für den unbefristeten Schuldienst bietet sich das Portal OLIVER an. Dieser Artikel ist gültig bis 2026-07-29