Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF): Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Inhalte geprüft, teilweise ergänzt, Formulierungen angepasst, Link neu gesetzt
 
(9 dazwischenliegende Versionen von 5 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
<titlehyphen>Verordnung zur berufs&shy;begleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonder&shy;pädagogische Förderung (VOBASOF)</titlehyphen>
<titlehyphen>Verordnung zur berufs&shy;begleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonder&shy;pädagogische Förderung (VOBASOF)</titlehyphen>


{{Teaser|Text=[https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitende-ausbildung-vobasof VOBASOF] ist die berufsbegleitende Ausbildung, die es Lehrkräften ermöglichen soll, auch ohne ein sonderpädagogisches Studium die Befähigung als Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung zu erhalten. Du kannst dich bewerben, wenn du bereits eine Lehramtsbefähigung hast und weitere Kriterien, die unten aufgeführt sind, erfüllst.}}
{{Teaser|Text=[https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitende-ausbildung-vobasof VOBASOF] ist eine berufsbegleitende Ausbildung für Lehrkräfte, die zusätzlich eine Befähigung als Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung erwerben möchten.}}


Folgende Kriterien musst du erfüllen:
* du bist bereits als Lehrkraft im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt,
* du bist an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule mit den Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt worden,
* du bist dauerhaft dazu bereit, die Tätigkeit einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung auszuüben.


Die Ausbildung dauert 18  Monate. Bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung in Form eines Staatsexamens erhälst du ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis.
Die Ausbildung findet berufsbegleitend in den Fachrichtungen "Lernen" oder "Emotionale und soziale Entwicklung" statt und dauert 18  Monate. Bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung in Form eines Staatsexamens erhältst du ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis.


Erfüllst du die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis musst du folgende Kriterien erfüllen:
Entsprechende Stellenausschreibungen und weitere Informationen findest du auf dem [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LEO/angebote Stellenportal LEO des Schulministeriums].
 
* du musst bereits eine andere Lehramtsbefähigung nach § 3 oder § 19 LABG erworben haben,
* du musst als Lehrer*in im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt sein,
* du musst an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule mit den Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt worden sein,
* und du musst dauerhaft dazu bereit sein, die Tätigkeit einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung auszuüben.
 
Entsprechende Stellenausschreibungen finden sich auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LEO/angebote Seite des Schulministeriums]. Das Schulministerium bietet außerdem auch [https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitende-ausbildung-vobasof weitere Informationen] zu VOBASOF an.


Für eine Stelle innerhalb des Versetzungsverfahrens für den unbefristeten Schuldienst bietet sich das Portal [[Oliver|OLIVER]] an.
Für eine Stelle innerhalb des Versetzungsverfahrens für den unbefristeten Schuldienst bietet sich das Portal [[Oliver|OLIVER]] an.
Zeile 20: Zeile 17:
{{Fluid}}
{{Fluid}}
[[Kategorie:Rechtliche Grundlagen]]
[[Kategorie:Rechtliche Grundlagen]]
{{Gültigkeit|Datum=2021-12-18}}
{{Gültigkeit|Datum=2026-07-29}}

Aktuelle Version vom 29. Juli 2025, 11:25 Uhr

VOBASOF ist eine berufsbegleitende Ausbildung für Lehrkräfte, die zusätzlich eine Befähigung als Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung erwerben möchten.

Folgende Kriterien musst du erfüllen:

  • du bist bereits als Lehrkraft im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt,
  • du bist an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule mit den Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt worden,
  • du bist dauerhaft dazu bereit, die Tätigkeit einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung auszuüben.

Die Ausbildung findet berufsbegleitend in den Fachrichtungen "Lernen" oder "Emotionale und soziale Entwicklung" statt und dauert 18 Monate. Bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung in Form eines Staatsexamens erhältst du ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis.

Entsprechende Stellenausschreibungen und weitere Informationen findest du auf dem Stellenportal LEO des Schulministeriums.

Für eine Stelle innerhalb des Versetzungsverfahrens für den unbefristeten Schuldienst bietet sich das Portal OLIVER an. Dieser Artikel ist gültig bis 2026-07-29