Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP): Unterschied zwischen den Versionen

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Hannah Lehmann (Diskussion | Beiträge)
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Du findest darin zum Beispiel Regelungen zu deinem Einstellungsantrag, zum Eingangs- und Perspektivgespräch und zu deinen Unterrichtspraktischen Prüfungen und schriftlichen Arbeiten. Schau` einmal rein.
 
Die Ordnung in der aktuellen Fassung findest du auf den [https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/lehrerausbildungsrecht/vorbereitungsdienst Webseiten des Schulministeriums].  
Du findest darin zum Beispiel Regelungen zu deinem Einstellungsantrag, zum Eingangs- und Perspektivgespräch und zu deinen Unterrichtspraktischen Prüfungen und schriftlichen Arbeiten. Die Ordnung in der aktuellen Fassung findest du auf den [https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/lehrerausbildungsrecht/vorbereitungsdienst Webseiten des Schulministeriums].  


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Aktuelle Version vom 7. Mai 2025, 10:40 Uhr

Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der zweiten Staatsprüfung, auch OVP genannt, regelt den zweiten Teil der Lehrkräfteausbildung, den Vorbereitungsdienst.

Du findest darin zum Beispiel Regelungen zu deinem Einstellungsantrag, zum Eingangs- und Perspektivgespräch und zu deinen Unterrichtspraktischen Prüfungen und schriftlichen Arbeiten. Die Ordnung in der aktuellen Fassung findest du auf den Webseiten des Schulministeriums. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-09-04