Gymnasium (Schulform): Unterschied zwischen den Versionen
Gianna (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(4 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Teaser|Text= | {{Teaser|Text= | ||
Das [https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen/gymnasium Gymnasium] ist eine weiterführende Schule, die | Das [https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen/gymnasium Gymnasium] ist eine weiterführende Schule, die auf ein Hochschulstudium oder eine berufliche Ausbildung vorbereitet. Um an einem Gymnasium zu unterrichten, studierst du das Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen ({{AbkGyGe}}).}} | ||
==Organisation des Gymnasiums== | |||
In Nordrhein-Westfalen gibt es das Gymnasium in zwei Organisationsformen: G9 (neunjähriger Bildungsgang) und G8 (achtjähriger Bildungsgang). | |||
===G9-Ausprägung=== | ===G9-Ausprägung=== | ||
Zeile 9: | Zeile 10: | ||
===G8-Ausprägung=== | ===G8-Ausprägung=== | ||
Im achtjährigen Bildungsgang dauert die Sekundarstufe I fünf Jahre, also von der 5. bis zur 9. Klasse. Sie gliedert sich in die Erprobungs- und Mittelstufe. Am Ende der Klasse neun erwerben die Schüler*innen mit der Versetzung das Recht, die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder die Bildungsgänge des Berufskollegs zu besuchen. Am Ende der Einführungsphase erwerben sie den mittleren Schulabschluss und können anschließend die Qualifikationsstufe der Oberstufe besuchen und das Abitur machen. | Im achtjährigen Bildungsgang dauert die Sekundarstufe I fünf Jahre, also von der 5. bis zur 9. Klasse. Sie gliedert sich in die Erprobungs- und Mittelstufe. Am Ende der Klasse neun erwerben die Schüler*innen mit der Versetzung das Recht, die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder die Bildungsgänge des Berufskollegs zu besuchen. Am Ende der Einführungsphase erwerben sie den mittleren Schulabschluss und können anschließend die Qualifikationsstufe der Oberstufe besuchen und das Abitur machen. | ||
==Abschlüsse== | |||
Am Gymnasium können folgende Abschlüsse erworben werden: | |||
*Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10 (G9) bzw. Klasse 9 (G8) | |||
*Das Gymnasium schließt mit der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ab, die zum Studium an Hochschulen berechtigt. | |||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
[[Kategorie: Definitionen]] | [[Kategorie: Definitionen]] | ||
{{Gültigkeit|Datum= | {{Gültigkeit|Datum=2025-11-31}} |
Aktuelle Version vom 11. Juli 2025, 12:46 Uhr
Organisation des Gymnasiums
In Nordrhein-Westfalen gibt es das Gymnasium in zwei Organisationsformen: G9 (neunjähriger Bildungsgang) und G8 (achtjähriger Bildungsgang).
G9-Ausprägung
Im neunjährigen Bildungsgang dauert die Sekundarstufe I sechs Jahre, also von der 5. bis zur 10. Klasse. Am Ende der 10. Klasse können Schüler*innen den mittleren Schulabschluss erwerben und sind mit der Versetzung berechtigt, die Einführungsstufe der gymnasialen Oberstufe oder der Bildungsgänge des Berufskollegs zu besuchen. Besonders gute Schüler*innen können direkt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe wechseln. Am Ende der Qualifikationsphase können sie das Abitur machen.
G8-Ausprägung
Im achtjährigen Bildungsgang dauert die Sekundarstufe I fünf Jahre, also von der 5. bis zur 9. Klasse. Sie gliedert sich in die Erprobungs- und Mittelstufe. Am Ende der Klasse neun erwerben die Schüler*innen mit der Versetzung das Recht, die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder die Bildungsgänge des Berufskollegs zu besuchen. Am Ende der Einführungsphase erwerben sie den mittleren Schulabschluss und können anschließend die Qualifikationsstufe der Oberstufe besuchen und das Abitur machen.
Abschlüsse
Am Gymnasium können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10 (G9) bzw. Klasse 9 (G8)
- Das Gymnasium schließt mit der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ab, die zum Studium an Hochschulen berechtigt.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-11-31