Kanzler: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 12. Juni 2025, 11:45 Uhr

Der Kanzler ist der Dienstvorgesetzte der Beschäftigten in Technik und Verwaltung sowie Mitglied des Rektorats.

Er ist zuständig für den Haushalt, die Liegen­schaften sowie für Rechts- und sonstige Verwaltungs­aufgaben. Außerdem vertritt er die Rektorin in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten.


Dieser Artikel ist gültig bis 2025-12-30