Regelstudienzeit: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Die Regelstudienzeit bezeichnet die Anzahl von Semestern, die du rechnerisch bis zum Abschluss deines Studiums benötigst. Bei einem Vollzeitstudium dauert ein Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption sechs Semester, der Master of Education vier Semester.
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Bei einem Vollzeitstudium dauert ein Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption sechs Semester, der Master of Education vier Semester.
Um es dir zu erleichtern, in Regelstudienzeit und [http://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/# überschneidungsfrei] zu studieren, gibt es an der UDE das [[Zeitfenstermodell]].
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===Wie lange bekomme ich BAföG?===
Die Dauer der BAföG-Förderung orientiert sich an der Regelstudienzeit deines Studiengangs. Diese ist in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung festgelegt. Ab dem 5. Fachsemester musst du einen Leistungsnachweis einreichen, um weiterhin BAföG zu erhalten.
In bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann BAföG auch über die Regelstudienzeit hinaus gezahlt werden, zum Beispiel, wenn sich dein Studium wegen der Betreuung eines Kindes oder deines Engagements in einem gewählten Hochschulgremium verzögert.


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[[Kategorie: Definitionen]]
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Version vom 16. Juni 2025, 12:27 Uhr

Die Regelstudienzeit bezeichnet die Anzahl von Semestern, die du laut Prüfungsordnung bis zum Abschluss deines Studiums benötigst.

Bei einem Vollzeitstudium dauert ein Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption sechs Semester, der Master of Education vier Semester. Um es dir zu erleichtern, in Regelstudienzeit und überschneidungsfrei zu studieren, gibt es an der UDE das Zeitfenstermodell.

Wie lange bekomme ich BAföG?

Die Dauer der BAföG-Förderung orientiert sich an der Regelstudienzeit deines Studiengangs. Diese ist in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung festgelegt. Ab dem 5. Fachsemester musst du einen Leistungsnachweis einreichen, um weiterhin BAföG zu erhalten.

In bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann BAföG auch über die Regelstudienzeit hinaus gezahlt werden, zum Beispiel, wenn sich dein Studium wegen der Betreuung eines Kindes oder deines Engagements in einem gewählten Hochschulgremium verzögert.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-09-22