Praktikumsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Beispielsweise darfst du das EOP nicht an einer Schule absolvieren, die du selbst als Schüler*in besucht hast.
Beispielsweise darfst du das EOP nicht an einer Schule absolvieren, die du selbst als Schüler*in besucht hast.
Alle Ordnungen findest du im [https://zlb.uni-due.de/downloads/ Downloadbereich] der Webseite des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.
Alle Ordnungen findest du im [https://zlb.uni-due.de/downloads/ {{Lang|en|Download}}bereich] der {{Lang|en|Web}}seite des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.


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Aktuelle Version vom 7. August 2025, 10:16 Uhr

Die Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des Eignungs-und Orientierungspraktikums (EOP) und des Berufsfeldpraktikums für die Studierenden der Bachelorstudiengänge aller Schulformen an der Universität Duisburg-Essen.

Beispielsweise darfst du das EOP nicht an einer Schule absolvieren, die du selbst als Schüler*in besucht hast. Alle Ordnungen findest du im Downloadbereich der Webseite des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-12-31