Nachteilsausgleich: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
Gianna (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Lara (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Teaser|Text=Nachteilsausgleiche sind ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen und Diskriminierung zu vermeiden. Sie können sowohl für die Durchführung des Studiums beantragt werden | {{Teaser|Text=Nachteilsausgleiche sind ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen und Diskriminierung zu vermeiden. Sie können sowohl für die Durchführung des Studiums beantragt werden als auch bei Prüfungen und Leistungsnachweisen. | ||
}} | }} | ||
[[Studium_mit_Kind#Schwangerschaft_und_Mutterschutz|Schwangere]], [[Studium_mit_Kind#Sonderregelungen_und_Nachteilsausgleiche|Studierende mit Kindern]], [[Pflegeaufgaben#Sonderregelungen_und_Nachteilsausgleiche|Studierende mit Pflege­aufgaben]] und [[Studierende_mit_Behinderung_und/oder_chronischer_Erkrankung#Sonderregelungen_und_Nachteilsausgleiche|Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung]] können auf Antrag von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den jeweiligen [[Prüfungsausschuss]] | [[Studium_mit_Kind#Schwangerschaft_und_Mutterschutz|Schwangere]], [[Studium_mit_Kind#Sonderregelungen_und_Nachteilsausgleiche|Studierende mit Kindern]], [[Pflegeaufgaben#Sonderregelungen_und_Nachteilsausgleiche|Studierende mit Pflege­aufgaben]] und [[Studierende_mit_Behinderung_und/oder_chronischer_Erkrankung#Sonderregelungen_und_Nachteilsausgleiche|Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung]] können auf Antrag von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den jeweiligen [[Prüfungsausschuss]] eingereicht werden. | ||
Informationen zu Nachteils­ausgleichen und Sonder­regelungen für [[Studierende in besonderen Situationen]] findest du auf der entsprechenden Seite des [https://www.uni-due.de/inklusionsportal/nachteilsausgleich.shtml ABZ]. | Informationen zu Nachteils­ausgleichen und Sonder­regelungen für [[Studierende in besonderen Situationen]] findest du auf der entsprechenden Seite des [https://www.uni-due.de/inklusionsportal/nachteilsausgleich.shtml ABZ]. |
Version vom 29. April 2025, 14:31 Uhr
Schwangere, Studierende mit Kindern, Studierende mit Pflegeaufgaben und Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung können auf Antrag von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den jeweiligen Prüfungsausschuss eingereicht werden.
Informationen zu Nachteilsausgleichen und Sonderregelungen für Studierende in besonderen Situationen findest du auf der entsprechenden Seite des ABZ.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-04-29