Hochschulrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Hochschulrat ist ein Entscheidungs- und Beratungsgremium, dessen Mitglieder zur Hälfte keine Angehörigen der Universität sind. Die Aufgaben des Hochschulrats sind im [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000654 Hochschulgesetz] festgelegt. Zu seinen Aufgaben gehört beispielsweise die Wahl der Mitglieder des Rektorats oder die Beratung bei Fragen der Profilbildung. | Der Hochschulrat ist ein Entscheidungs- und Beratungsgremium, dessen Mitglieder zur Hälfte keine Angehörigen der Universität sind. Die Aufgaben des Hochschulrats sind im [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000654 Hochschulgesetz] festgelegt. Zu seinen Aufgaben gehört beispielsweise die Wahl der Mitglieder des Rektorats oder die Beratung bei Fragen der Profilbildung. | ||
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Aktuelle Version vom 16. Mai 2025, 11:10 Uhr
Der Hochschulrat ist ein Entscheidungs- und Beratungsgremium, dessen Mitglieder zur Hälfte keine Angehörigen der Universität sind. Die Aufgaben des Hochschulrats sind im Hochschulgesetz festgelegt. Zu seinen Aufgaben gehört beispielsweise die Wahl der Mitglieder des Rektorats oder die Beratung bei Fragen der Profilbildung.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-12-15