Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF): Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text=[https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitende-ausbildung-vobasof VOBASOF] ist | {{Teaser|Text=[https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitende-ausbildung-vobasof VOBASOF] ist eine berufsbegleitende Ausbildung für Lehrkräfte, die zusätzlich eine Befähigung als Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung erwerben möchten.}} | ||
Folgende Kriterien musst du erfüllen: | |||
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* du bist bereits als Lehrkraft im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt, | * du bist bereits als Lehrkraft im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt, | ||
* du bist an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule mit den Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt worden, | * du bist an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule mit den Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt worden, | ||
* | * du bist dauerhaft dazu bereit, die Tätigkeit einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung auszuüben. | ||
Die Ausbildung findet berufsbegleitend in den Fachrichtungen "Lernen" oder "Emotionale und soziale Entwicklung" statt und dauert 18 Monate. Bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung in Form eines Staatsexamens erhältst du ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis. | |||
Entsprechende Stellenausschreibungen | Entsprechende Stellenausschreibungen und weitere Informationen findest du auf dem [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LEO/angebote Stellenportal LEO des Schulministeriums]. | ||
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Aktuelle Version vom 29. Juli 2025, 11:25 Uhr
Folgende Kriterien musst du erfüllen:
- du bist bereits als Lehrkraft im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt,
- du bist an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule mit den Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt worden,
- du bist dauerhaft dazu bereit, die Tätigkeit einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung auszuüben.
Die Ausbildung findet berufsbegleitend in den Fachrichtungen "Lernen" oder "Emotionale und soziale Entwicklung" statt und dauert 18 Monate. Bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung in Form eines Staatsexamens erhältst du ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis.
Entsprechende Stellenausschreibungen und weitere Informationen findest du auf dem Stellenportal LEO des Schulministeriums.
Für eine Stelle innerhalb des Versetzungsverfahrens für den unbefristeten Schuldienst bietet sich das Portal OLIVER an. Dieser Artikel ist gültig bis 2026-07-29