Exmatrikulation: Unterschied zwischen den Versionen

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Deine [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml Exmatrikulation] kannst du im [[Einschreibungswesen]] zum [[Termine|Semesterende]], also dem 30. September für das Sommersemester oder zum 31. März für das Wintersemester, oder mit sofortiger Wirkung beantragen. Dazu legst du den [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/exmatrikulationsantrag.pdf Antrag auf Exmatrikulation] und deinen [[Studierendenausweis]] vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Unter welchen Umständen dein [[Semesterbeitrag]] ganz oder teilweise erstattet werden kann, ist auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml Webseite des Einschreibungswesens] erklärt.
==Exmatrikulation im und nach dem Studium==
Du kannst deine Exmatrikulation zum [[Termine|Semesterende]], also dem 30. September für das Sommersemester und dem 31. März für das Wintersemester, oder zu einem individuellen Zeitpunkt beantragen. Möchtest du noch eine Prüfung ablegen, solltest du bis zum Prüfungstag warten und dich erst dann exmatrikulieren, wenn du deine Leistung absolviert hast. Deine Note wird trotz deiner Exmatrikulation verbucht und du hast noch sechs Monate lang Zeit, um dir über HISinOne deine Leistungsübersicht auszudrucken. Du benötigst sie beispielsweise zur Vorlage bei Behörden.  


Bitte beachte: Hast du dich innerhalb der [[Rückmeldung|Rückmeldefrist]] nicht zurückgemeldet, wirst du zum Ende des gültigen [[Termine|Semesters]] automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungs­nachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast oder dein Studiengang eingestellt wird. Möchtest du von deinem Studienplatz zurücktreten, dich also vor Studienbeginn wieder exmatrikulieren, findest du Informationen zum Vorgehen und Antworten auf weitere Fragen in den [https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation_antworten.php FAQ]
==Exmatrikulation - how to==
Deine [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml Exmatrikulation] kannst du im [[Einschreibungswesen]] beantragen. Dazu legst du den [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/exmatrikulationsantrag.pdf Antrag auf Exmatrikulation] und deinen [[Studierendenausweis]] vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.


Möchtest du deine Exmatrikulation mit den Terminen anderer Einrichtungen wie Universitäten oder dem [[Vorbereitungsdienst]] abstimmen, wende dich bitte an das Einschreibungswesen.   
==Rückerstattung Semesterbeitrag==
Du kannst beantragen, dass dir dein [[Semesterbeitrag]] ganz oder teilweise zurückerstattet wird. Unter welchen Umständen dies möglich ist, erfährst du auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml Webseite des Einschreibungswesens].
 
==Exmatrikulation durch Rücktritt vom Studium==
Hast du einen Studienplatz angenommen und möchtest du noch vor Studienbeginn von diesem wieder zurücktreten, findest du Informationen zum Vorgehen und Antworten auf weitere Fragen in den [https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation_antworten.php FAQ] des Einschreibungwesens.
 
==Exmatrikulation durch die UDE==
Bitte beachte: Hast du dich innerhalb der [[Rückmeldung|Rückmeldefrist]] nicht zurückgemeldet, wirst du zum Ende des [[Termine|Semesters]] automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungs­nachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast oder dein Studiengang eingestellt wird.
 
==Abstimmung mit anderen Einrichtungen==
Möchtest du deine Exmatrikulation mit den Terminen anderer Einrichtungen wie Universitäten und Bezirksregierungen abstimmen, wende dich bitte an das Einschreibungswesen.   


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Version vom 1. August 2025, 13:25 Uhr

Nach einer Exmatrikulation bist du nicht mehr Student*in der Universität Duisburg-Essen (UDE) und kannst dein Studium nicht mehr fortsetzen. Du solltest also gute Gründe für deine Exmatrikulation haben wie deinen Studienabschluss oder einen Universitätswechsel.

Exmatrikulation im und nach dem Studium

Du kannst deine Exmatrikulation zum Semesterende, also dem 30. September für das Sommersemester und dem 31. März für das Wintersemester, oder zu einem individuellen Zeitpunkt beantragen. Möchtest du noch eine Prüfung ablegen, solltest du bis zum Prüfungstag warten und dich erst dann exmatrikulieren, wenn du deine Leistung absolviert hast. Deine Note wird trotz deiner Exmatrikulation verbucht und du hast noch sechs Monate lang Zeit, um dir über HISinOne deine Leistungsübersicht auszudrucken. Du benötigst sie beispielsweise zur Vorlage bei Behörden.

Exmatrikulation - how to

Deine Exmatrikulation kannst du im Einschreibungswesen beantragen. Dazu legst du den Antrag auf Exmatrikulation und deinen Studierendenausweis vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.

Rückerstattung Semesterbeitrag

Du kannst beantragen, dass dir dein Semesterbeitrag ganz oder teilweise zurückerstattet wird. Unter welchen Umständen dies möglich ist, erfährst du auf der Webseite des Einschreibungswesens.

Exmatrikulation durch Rücktritt vom Studium

Hast du einen Studienplatz angenommen und möchtest du noch vor Studienbeginn von diesem wieder zurücktreten, findest du Informationen zum Vorgehen und Antworten auf weitere Fragen in den FAQ des Einschreibungwesens.

Exmatrikulation durch die UDE

Bitte beachte: Hast du dich innerhalb der Rückmeldefrist nicht zurückgemeldet, wirst du zum Ende des Semesters automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungs­nachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast oder dein Studiengang eingestellt wird.

Abstimmung mit anderen Einrichtungen

Möchtest du deine Exmatrikulation mit den Terminen anderer Einrichtungen wie Universitäten und Bezirksregierungen abstimmen, wende dich bitte an das Einschreibungswesen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2026-01-23