Studium für beruflich Qualifizierte: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Hast du kein Abitur und keine fachgebundene Hochschulreife, verfügst aber über eine Berufsausbildung und Berufserfahrung, kannst du prüfen, ob für dich das [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml Studium für beruflich Qualifizierte] infrage kommt.  
{{Teaser|Text=Auch wenn du kein Abitur oder keine fachgebundene Hochschulreife hast, kannst du bei uns studieren. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, erklären wir dir in diesem Artikel.}}  
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==Studium ohne Abitur==
==Studium ohne Abitur==
Wenn du einer der drei Bewerbergruppen angehörst, kannst du einen [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/bbq.pdf Bewerbungsantrag für den Hochschulzugang] stellen und dich für einen Studienplatz bewerben:


# Wenn du den Abschluss einer Aufstiegsfortbildung, wie beispielsweise einen Meisterbrief, hast, gehörst du in [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bbq_meisterzugang.shtml Bewerbergruppe 1] und kannst einen prüfungsfreien Zugang zum Studium erhalten.
Ein Studium ist möglich, wenn du entweder
# Hast du mindestens zwei Jahre eine fachlich entsprechende Berufsausbildung absolviert und anschließend mindestens drei Jahre einen fachlich entsprechenden Beruf ausgeübt, bist du in [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bbq_fachtreue_bewerber.shtml Bewerbergruppe 2] und kannst bei erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ein Studium in einem Studiengang aufnehmen, der deiner Berufsausbildung und beruflichen Tätigkeit entspricht.
# Hast du eine Ausbildung von mindestens zwei Jahren absolviert und eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren oder kannst Zeiten von Kindererziehung nachweisen, gehörst du zu [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bbq_fachfremde_bewerber.shtml Bewerbergruppe 3] und kannst eine Zugangsprüfung ablegen oder in zulassungsfreien Studiengängen ein Probestudium aufnehmen.
* eine berufliche Aufstiegsfortbildung wie einen Meister abgeschlossen hast, Bewerbergruppe 1
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* du eine mindestens zweijährige Berufsausbildung absolviert und danach mindestens drei Jahre in deinem Beruf gearbeitet hast, Bewerbergruppe 2
Um dich für die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte zu bewerben, stellst du fristgerecht einen [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/bbq.pdf Bewerbungsantrag] beim Einschreibungs- und Prüfungswesen im [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt_beruflich_qualifizierte.php Bereich Studium für beruflich Qualifizierte]. Die Bewerbungsfristen findest du unter [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml Studium für beruflich Qualifizierte] auf der rechten Seite.  
* du eine mindestens zweijährige Berufsausbildung absolviert und danach mindestens drei Jahre eine ausbildungsfremde berufliche Tätigkeit ausgeübt oder ein minderjähriges Kind erzogen hast, Bewerbergruppe 3.


Ist dein Bewerbungsantrag zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte erfolgreich, kannst du dich für einen Studienplatz bewerben. Was du hierbei beachten musst, hat das Einschreibungswesen jeweils pro Bewerbergruppe für dich zusammengefasst:
==Hochschulzugangsberechtigung und Bewerbung==


* Bewerbergruppe 1: [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bbq_meisterzugang.shtml Zugang aufgrund beruflicher Aufstiegsfortbildung (Meisterzugang)]
*Gehörst du zur Bewerbergruppe I, kannst du ohne weitere Voraussetzungen ein Studium aufnehmen.
* Bewerbergruppe 2: [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bbq_fachtreue_bewerber.shtml Beruflich qualifizierte mit verwandter beruflicher Tätigkeit (Fachtreue Bewerber*innen)]
*Als Teil der Bewerbergruppe 2 ist ein Studium möglich, dessen Fachrichtung thematisch deiner Berufsausbildung und beruflichen Tätigkeit entspricht.
*Bewerbergruppe 3: [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bbq_fachfremde_bewerber.shtml Sonstige beruflich Qualifizierte (Zugangsprüfung und Probestudium)]
*Als Studieninteressent*in der Bewerbergruppe 3 legst du in zulassungsbeschränkten Studiengängen zunächst eine Zugangsprüfung ab oder schreibst dich bei zulassungsfreien Studiengängen direkt für ein Studium auf Probe ein, das 2 Semester dauert.
 
Um eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) zu erhalten, reichst du einen [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/bbq.pdf Antrag auf Zugang zum Studium] beim Einschreibungswesen, [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt_beruflich_qualifizierte.php Bereich Studium für Qualifizierte], ein.
Erhälst du eine HZB, bewirbst du dich auf einen Studienplatz zu den entsprechenden [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml Fristen]


==Beratung==
==Information und Beratung==
Zur Beratung kannst du dich an den [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt_beruflich_qualifizierte.php Bereich Studium für beruflich Qualifizierte] wenden. Weitere Informationen zu den Studienvoraussetzungen findest du im [https://www.uni-due.de/faq-studium/schulabschluss_antworten.php {{Lang|en|FAQ}} zum Thema].
Informiere dich zum Thema über die Webseiten des [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml Bereichs Beruflich Qualifizierte] des Einschreibungswesen, nutze die [https://www.uni-due.de/faq-studium/schulabschluss_antworten.php FAQ] oder lass dich persönlich von den Mitarbeitenden [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt_beruflich_qualifizierte.php beraten].  


==Berufsbildungshochschulzugangsordnung==
Die Vorgaben zum Studium ohne Abitur findest du in der „Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte“, auch Berufsbildungshochschulzugangsordnung genannt.
Die aktuelle Fassung gibt es auf der Seite für Erlasse und Ordnungen UDE unter [https://www.uni-due.de/verwaltung/satzungen_ordnungen/satzungen_ordnungen_zentralebene.php#Z Zulassungsordnung].




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Version vom 26. September 2025, 15:51 Uhr

Auch wenn du kein Abitur oder keine fachgebundene Hochschulreife hast, kannst du bei uns studieren. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, erklären wir dir in diesem Artikel.

Studium ohne Abitur

Ein Studium ist möglich, wenn du entweder

  • eine berufliche Aufstiegsfortbildung wie einen Meister abgeschlossen hast, Bewerbergruppe 1
  • du eine mindestens zweijährige Berufsausbildung absolviert und danach mindestens drei Jahre in deinem Beruf gearbeitet hast, Bewerbergruppe 2
  • du eine mindestens zweijährige Berufsausbildung absolviert und danach mindestens drei Jahre eine ausbildungsfremde berufliche Tätigkeit ausgeübt oder ein minderjähriges Kind erzogen hast, Bewerbergruppe 3.

Hochschulzugangsberechtigung und Bewerbung

  • Gehörst du zur Bewerbergruppe I, kannst du ohne weitere Voraussetzungen ein Studium aufnehmen.
  • Als Teil der Bewerbergruppe 2 ist ein Studium möglich, dessen Fachrichtung thematisch deiner Berufsausbildung und beruflichen Tätigkeit entspricht.
  • Als Studieninteressent*in der Bewerbergruppe 3 legst du in zulassungsbeschränkten Studiengängen zunächst eine Zugangsprüfung ab oder schreibst dich bei zulassungsfreien Studiengängen direkt für ein Studium auf Probe ein, das 2 Semester dauert.

Um eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) zu erhalten, reichst du einen Antrag auf Zugang zum Studium beim Einschreibungswesen, Bereich Studium für Qualifizierte, ein. Erhälst du eine HZB, bewirbst du dich auf einen Studienplatz zu den entsprechenden Fristen.

Information und Beratung

Informiere dich zum Thema über die Webseiten des Bereichs Beruflich Qualifizierte des Einschreibungswesen, nutze die FAQ oder lass dich persönlich von den Mitarbeitenden beraten.



Dieser Artikel ist gültig bis 2026-10-30