Schulprogramm
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Dieses kann beispielsweise die Einrichtung von pädagogischen und fachlichen Schwerpunkten betreffen, die Organisation des Schulalltags über die Stundentafel, den Einsatz finanzieller Mittel, die Fortbildung der Lehrkräfte oder auch Kooperationsbeziehungen der Schule.
In Nordrhein-Westfalen sind alle Schulen zur Erstellung eines Schulprogramms verpflichtet. Eine Beteiligung von Schüler*innen und Eltern an der Erarbeitung ist grundsätzlich möglich.
Manche Schulen, zum Beispiel das Gymnasium Essen-Werden, stellen ihr Schulprogramm auch auf ihrer Webseite der Öffentlichkeit zur Verfügung. Hier kannst du sehen, wie ein Schulprogramm aufgebaut und inhaltlich ausgestaltet wird. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-12-13