Verschwiegenheitserklärung

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Version vom 22. Oktober 2025, 15:30 Uhr von Anna Bayer (Diskussion | Beiträge)
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Wenn du du im Rahmen deiner Praxisphasen im Lehramtsstudium als Praktikant*in an einer Schule arbeitest, bist du zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Dies bedeutet, dass alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Praktikums bekannt werden und alle Angelegenheiten, die die Schule, das Kollegium, die Schüler*innen und die Eltern betreffen, vertraulich zu behandeln sind und gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu bewahren ist. Diese Verpflichtung bleibt auch bestehen, nachdem du das Praktikum beendet hast. Deshalb musst du vor Beginn deines Praktikums eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen.

Ein entsprechendes Formular findest du im Downloadbereich des ZLB.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-12-08