Exmatrikulation
Exmatrikulation im und nach dem Studium
Du kannst deine Exmatrikulation zum Semesterende, also dem 30. September für das Sommersemester und dem 31. März für das Wintersemester, oder zu einem individuellen Zeitpunkt beantragen. Möchtest du noch eine Prüfung ablegen, solltest du bis zum Prüfungstag warten und dich erst dann exmatrikulieren, wenn du deine Leistung absolviert hast. Deine Note wird trotz deiner Exmatrikulation verbucht und du hast noch sechs Monate lang Zeit, um dir über HISinOne deine Leistungsübersicht auszudrucken. Du benötigst sie beispielsweise zur Vorlage bei Behörden.
Exmatrikulation - how to
Deine Exmatrikulation kannst du im Einschreibungswesen beantragen. Dazu legst du den Antrag auf Exmatrikulation und deinen Studierendenausweis vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.
Rückerstattung Semesterbeitrag
Du kannst beantragen, dass dir dein Semesterbeitrag ganz oder teilweise zurückerstattet wird. Unter welchen Umständen dies möglich ist, erfährst du auf der Webseite des Einschreibungswesens.
Exmatrikulation durch Rücktritt vom Studium
Hast du einen Studienplatz angenommen und möchtest du noch vor Studienbeginn von diesem wieder zurücktreten, findest du Informationen zum Vorgehen und Antworten auf weitere Fragen in den FAQ des Einschreibungswesens.
Exmatrikulation durch die UDE
Bitte beachte: Hast du dich innerhalb der Rückmeldefrist nicht zurückgemeldet, wirst du zum Ende des Semesters automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungsnachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast oder dein Studiengang eingestellt wird.
Abstimmung mit anderen Einrichtungen
Möchtest du deine Exmatrikulation mit den Terminen anderer Einrichtungen wie Universitäten und Bezirksregierungen abstimmen, wende dich bitte an das Einschreibungswesen.
Dieser Artikel ist gültig bis 2026-01-23