Rückmeldung
Wie melde ich mich zurück?
Die Rückmeldung für das nächste Semester wird wirksam, wenn du den Semesterbeitrag für das betreffende Semester überwiesen hast oder der Universität die Erlaubnis für den Lastschrifteinzug des Semesterbeitrags gegeben hast. Rückgemeldet bist du nur, wenn du den vollständigen Beitrag überwiesen hast. Eine Teilzahlung gilt nicht als Rückmeldung.
Die Rückmeldungs- und Beurlaubungsfristen und die jeweilige Höhe des zu zahlenden Semesterbeitrages findest du auf der Webseite des Einschreibungswesens.
Auf der Webseite des HISinOne kannst du im Bereich 'Studienservice' den aktuellen Stand deiner Zahlung überprüfen sowie Bescheinigungen über deinen Gebühren- oder Studierendenstatus herunterladen. Beachte jedoch, dass der Zahlungsstatus nicht direkt nach der Überweisung aktualisiert wird, sondern meist erst ein paar Tage später. Hinzukommend kriegst du auch eine E-Mail an deine studentische E-Mail-Adresse, sobald du für das nächste Semester erfolgreich rückgemeldet bist.
Bis wann muss ich mich rückmelden?
Die Rückmeldungsfristen findest du auf der Webseite des Einschreibungswesens. In der Regel ist es Ende August für das Wintersemester und Ende Februar für das Sommersemester. Die Fristen teilt dir der Bereich Einschreibungswesen aber auch vor jedem neuen Semester per E-Mail an deine studentische E-Mail-Adresse mit. Achtung: Für Erstsemesterstudierende gelten andere Fristen. Die Einschreibung wird erst mit Überweisung des Semesterbeitrags wirksam.
Die Rückmeldefristen gelten auch für die Beurlaubung eines Semesters.
Was passiert, wenn ich die Rückmeldung vergesse oder verspätet zahle?
Als fristgerecht gilt deine Rückmeldung, wenn der Semesterbeitrag innerhalb der folgenden sechs Werktage nach Ablauf der Rückmeldefrist auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist. Auch nach Ablauf der Frist kannst du dich noch rückmelden, musst dann aber eine Verwaltungsgebühr für die verspätete Rückmeldung bezahlen. Wenige Tage Verspätung haben außer der Gebühr keine weiteren Folgen.
Wenn du den Semesterbeitrag nicht rechtzeitig zahlst, wirst du exmatrikuliert. Vorab wird dich der Bereich Einschreibungswesen über die drohende Exmatrikulation informieren. Wenn du vergessen hast, den Beitrag zu bezahlen und exmatrikuliert wurdest, nimm so schnell wie möglich Kontakt mit dem Einschreibungswesen auf. Die Exmatrikulation wird nicht automatisch durch Zahlung des ausstehenden Betrages aufgehoben, sondern du musst aktiv Widerspruch gegen die Exmatrikulation einlegen. Setze dich also in diesem Fall unbedingt sofort mit dem Einschreibungswesen in Verbindung. Dieser Artikel ist gültig bis 2026-01-12