Rektorat

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Rektorat leitet die Hochschule. Es besteht neben der Rektorin, die dem Rektorat vorsitzt, aus dem Kanzler, der die Verwaltung leitet und den Prorektor*innen mit ihren Prorektoraten, wie z. B. dem Prorektorat für Studium, Lehre und Bildung.

Es ist neben dem Senat und dem Hochschulrat eines der zentralen Organe der Universität.

Das Rektorat gestaltet unter anderem die Studienbedingungen vor Ort. Weitere Ziele des Rektorats findest du unter Strategien, Policies & Grundsätze. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-12-04