Seiteneinstieg mit Lehramtsabschluss

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Möchtest du mit einem Abschluss für den Unterricht an Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe) an einer Schule mit einer anderen Schulform unterrichten, kannst du dies unter bestimmten Voraussetzungen tun.

Handlungskonzept Unterrichtsversorgung

Grundlage dafür ist das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung (HKU) vom 22. Dezember 2022 und die Fortschreibung des Handlungskonzepts Unterrichtsversorgung vom 24. Mai 2024. Es beinhaltet Maßnahmen, um den Lehrkräftemangel unter anderem an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I auszugleichen.

Nachfolgend informieren wir dich über deine Möglichkeiten.

Wechsel Gy/Ge zu G

Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst

Mit einem Studienabschluss für Gy/Ge kannst du dich direkt für eine Stelle an einer Grundschule bewerben, die dir einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS ermöglicht. Voraussetzung dafür ist, dass du mindestens eines der Fächer studiert hast, in denen an Grundschulen unterrichtet wird. Möchtest du Sachunterricht wählen, musst du Studienleistungen aus den Natur- und Gesellschaftswissenschaften vorweisen.

Im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst wirst du in zwei Unterrichtsfächern der Grundschule ausgebildet, wobei eines davon Sprachliche Grundbildung oder Mathematische Grundbildung sein wird.

Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst dauert im Gegensatz zum Vorbereitungs­dienst sechs Monate länger und ist mit einer höheren Vergütung verbunden.

Wechsel Gy/Ge zu HRSGe

Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst

Auch hier kannst du dich direkt auf eine Stelle an einer Schule mit berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst bewerben. Voraussetzung ist, dass du min­destens eines der Fächer studiert hast, in denen an HRSGe unterrichtet wird.

Du wirst im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS ausgebildet, in zwei Fächern und sechs Monate länger als im Vorbereitungsdienst. Dafür erhältst du eine höhere Vergütung.

Wechsel Gy/Ge zu SoPäd

Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst

Mit einem Studienabschluss für Gy/Ge kannst du dich direkt für einen Ausbildungs­platz im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS an einer Schule mit sonderpädagogischer Förderung bewerben. Voraussetzung dafür ist, dass du mindestens eines der Fächer studiert hast, das einem Lehramtsfach oder einem Förderschwerpunkt des Lehramts für sonderpädagogische Förderung entspricht.

Du wirst in einem Unterrichtsfach und einem Förderschwerpunkt ("Lernen" oder "Emotionale und soziale Förderung" oder "Sprache") ausgebildet. Ausnahmsweise ist auch eine andere sonderpädagogische Fachrichtung möglich. Schulpraktischer Ausbildungsort sind Schulen mit Gemeinsamen Lernen und Förderschulen.

Wechsel des Lehramts

Lehramtsbefähigung oder Beschäftigungsverhältnis

Bist du bereits ausgebildete Lehrkraft mit einem abgeschlossenen Vorbereitungs­dienst für Gy/Ge oder bereits als Lehrkraft an einem Gymnasium oder einer Gesamt­schule tätig, kannst du an eine Grundschule wechseln und zwar auch dann, wenn dein Studium keinen Lernbereich oder kein Fach der Grundschule abbildet. Du unterrich­test dann bevorzugt in den Klassen 3 und 4 und wirst berufsbegleitend in Grund­schuldidaktik und -methodik ausgebildet. Voraussetzung ist eine Bewerbung auf entsprechend ausgeschriebene Stellen.

Möchtest du als bereits in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis eingestellte Lehrkraft die Lehramtsbefähigung für sonderpädagogische Förderung an Förderschulen sowie an allgemeinen Schulen zusätzlich erwerben, ist dies über eine Ausbildung nach VOBASOF möglich. Danach kannst du auf Wunsch zwei Jahre an deiner Ausbildungsschule tätig sein, sofern an dieser weiterhin ein Bedarf an sonderpädagogischer Förderung besteht. Stellenausschreibungen sind auf LEO veröffentlicht. Stellen­ausschreibungen im Rahmen des Versetzungsverfahrens für bereits unbefristet im Schuldienst tätige Lehrkräfte finden sich auf OLIVER.

Dieser Artikel ist gültig bis 2026-07-30